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Septemberfluten

SPÖ-Ministerin öffnet erneut 40-Millionen-Fördertopf für Hochwasser-Opfer

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ)
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) FOTO: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Acht Monate nach den verheerenden Überschwemmungen eröffnet sich für betroffene Familien eine neue Unterstützungsmöglichkeit. Während über den niederösterreichischen Katastrophenfonds bereits erhebliche Hilfsgelder geflossen sind, stellt nun das Sozialministerium zusätzliche Mittel bereit, die Hochwasseropfer ergänzend beantragen können.

Die bisherige Bilanz der Soforthilfen über das Land Niederösterreich ist beachtlich: 350 Millionen Euro wurden an 21.000 Familien ausgezahlt, wie aus dem Büro des für Katastrophenschutz zuständigen Landeshauptfrau-Stellvertreters Stephan Pernkopf (ÖVP) verlautet. Für diese Empfänger bietet sich nun eine zusätzliche Förderschiene an.

Ministeriums-Hilfspaket

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat ein Hilfspaket speziell für jene Personen geschnürt, deren Wohnraum durch die Septemberfluten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Gesamtumfang beträgt 40 Millionen Euro, wobei das Ministerium einschränkend darauf hinweist, dass die Auszahlungen von der Verfügbarkeit der Mittel abhängen – sobald der Fördertopf erschöpft ist, endet auch diese Unterstützungsmaßnahme.

Die Höhe der möglichen Zuwendungen staffelt sich nach Schadensausmaß: Für die Sanierung beschädigter Wohnräume können bis zu 2.200 Euro beantragt werden. Mussten Betroffene aufgrund massiver Zerstörungen in Ersatzquartiere umziehen, stehen ihnen bis zu 3.500 Euro zu. Bei Vorliegen beider Umstände ist auch eine kombinierte Antragstellung möglich.

Antragsvoraussetzungen

Das Sozialministerium hat jedoch klare Einschränkungen definiert: Die Förderung gilt ausschließlich für den Hauptwohnsitz, wobei nur das Hauptgebäude berücksichtigt wird – Nebengebäude und Kellerräume sind von der Beihilfe ausgenommen. Grundvoraussetzung für den Antrag ist die vorherige Schadensmeldung beim Katastrophenfonds. Anträge können noch bis zum 30. Juni entweder online über www.hochwasserzuwendung.at oder telefonisch unter der Nummer 01/31631727 beim Sozialministerium eingereicht werden.

Hohe Nachfrage bei Betroffenen

Das neue Hilfsangebot stößt auf reges Interesse unter den Betroffenen. Bereits knapp 6.000 Familien haben beim Sozialministerium eine Interessensbekundung abgegeben, wie aktuelle Zahlen zeigen. Viele weitere Hochwasseropfer warten derzeit noch die endgültigen Versicherungsleistungen ab, bevor sie einen Antrag stellen.

Bei der Verteilung der Mittel gilt das Prinzip „first come, first served“. Um Missbrauch vorzubeugen und eine bedarfsgerechte Verteilung sicherzustellen, betont das Ministerium, dass jeder Antrag individuell geprüft und mit den Daten des Katastrophenfonds abgeglichen wird. Dadurch sollen Doppelzahlungen verhindert und die tatsächliche Bedürftigkeit festgestellt werden.