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Steuerausgleich 2022: Diese Ausgaben könnt ihr abschreiben

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(FOTO: iStock/Stadtratte)

Was alles aus 2022 von der Steuer absetzen lässt und was sich bei der Arbeitnehmerveranlagung geändert hat. KOSMO hat die besten Tipps für euch.

Sobald der Jahresgehaltszettel des Arbeitsgebers beim Finanzamt aufliegt, ist ein Lohnsteuerausgleich möglich. Normalerweise geschieht das zwischen Jänner und Februar im darauf folgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber muss den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einreichen.

So wird der Steuerausgleich gemacht

Sobald der Jahreslohnzettel dem Finanzamt vorliegt wird online die Summe der Nachzahlung oder Rückerstattung ausgerechnet. Das dazugehörige Formular online oder direkt beim Finanzamt ausfüllen und abgeben. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, anschließend bekommt man ein Schreiben, ob ihr das Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommt oder nachzahlen müsst.

Für Freiberufler und Selbstständige kommt es zu keiner Arbeitnehmerveranlagung, da sie sowieso in die Pflichtveranlagung fallen. Sie sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung jährlich einzureichen. Für Ihren Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) braucht ihr das Formular L1. Für weitere Absetzbeträge oder Zusatzbeträge, wie Kinder oder ähnliches, benötigt ihr möglicherweise weitere Formulare. Diese findet ihr online beim Finanzamt auslegend.

Der Familienbonus wirkt allerdings nur, wenn auch die Lohnsteuer dementsprechend hoch ist.

Diese Ausgaben könnt ihr abschreiben

Weitere Sonderausgaben wo ihr Steuern zurückbekommen könnt sind Kirchenbeiträge, bestimmte Spenden, Steuerberatungskosten, Beitragskosten zu Pflegeversicherungen und Pensionskasse und freiwillige Versicherung.

Auch Werbungskosten können abgesetzt werden. Diese gelten, wenn sie berufsbedingte Ausgaben wie für Arbeitskleidung und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Fortbildung, Heimfahren, Computer und Laptop, doppelte Haushaltsführung, Fahrradkosten und Fahrtkosten, Internet, Autokosten, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Handy und Telefon .

Beträge die zu absetzen sind, mindern die zu zahlende Steuer. Die vier für den Steuerausgleich relevanten Absetzbeträge sind der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Familienbonus Plus, Pendlereuro, sowie der Unterhaltsabsetzbetrag:

Ausgaben wie Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Kinderfreibetrag, Zusatzbeitrag der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige, Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung, Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge für Amtsbescheinigungen und Opferausweise, können ebenfalls abgeschrieben werden.

Neu ab 2022: Home-Office-Pauschale

Seit 2022 können Arbeitnehmer bis zu 300 Euro für die Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird damit pauschaliert geltend gemacht. Alle Personen, die vergangenes Jahr neue Büromöbel gekauft haben, können weitere 300 Euro abschreiben.