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Steuererleichterung

Steuergeschenk für Mehrarbeit: So viel bleibt künftig in Ihrer Tasche

Steuergeschenk für Mehrarbeit: So viel bleibt künftig in Ihrer Tasche
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2 Min. Lesezeit |

Mehr Netto vom Brutto für Überstunden und Feiertagsarbeit: Die Regierung weitet die steuerlichen Vorteile deutlich aus und schafft neue Anreize für Mehrarbeit.

Für 2026 plant die Regierung eine Anpassung auf 170 Euro für maximal 15 Überstunden – eine Erhöhung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Höchstbetrag von 120 Euro für 10 Überstunden. Diese Ausweitung knüpft an die Maßnahmen zur Beseitigung der Kalten Progression an, die 2023 eingeleitet wurden.

Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS beabsichtigt zudem, die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsentgelte gesetzlich zu verankern. Diese Vergünstigung war nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts weggefallen, wie die Sozialsprecher der Regierungsparteien in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten. Der entsprechende Initiativantrag soll in der heutigen Sondersitzung des Nationalrats eingebracht und im Jänner rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossen werden.

Politische Reaktionen

ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte: „Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“ SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sieht in dem Paket „eine sehr gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Aus Sicht von NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Hofer soll sich „Vollzeit und Mehrarbeit auszahlen, deshalb sei die Verlängerung der steuerlichen Entlastung so ein wichtiges Signal“.

Breite Zustimmung

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete die gefundene Regelung als „sozial ausgewogen, budgetär verantwortungsvoll“ und hob die „spürbare Entlastung sowie Planungssicherheit“ für Beschäftigte hervor. ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth unterstrich, dass die Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge jenen Arbeitnehmern zugutekomme, „die arbeiten, wenn andere frei haben“.

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt die nun geschaffene Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung des Feiertagsarbeitsentgelts.