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CORONA-MASSNAHMEN

Strengere Grenzkontrollen: Die Einreiseverordnung wird nochmals verschärft

(FOTOS: BKA/Wenzel, iStockphoto)

Am Dienstagvormittag verkündete Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eine weitere Verschärfung der Einreiseverordnung, sowie strengere Grenzkontrollen.

Die Regierung drückt in Sachen Corona-Regelungen noch einmal aufs Tempo: Die Einreiseverordnung wird weiter verschärft, etwa sollen auch Pendler künftig (bisher von der Regelung ausgenommen) eine Verpflichtung zum Testen und Registrieren haben. Auch soll es Kontrollen in Skigebieten geben, um „dem Treiben ein Ende zu bereiten“, so Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstagvormittag. Zuletzt betonte der Innenminister, dass auch die Grenzkontrollen verschärft werden sollen.

Grenzkontrollen als Wellenbrecher
Seit der Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember habe die Polizei knapp 3 Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt. Mehr als 200.000 Personen wurden in Heimquarantäne geschickt. Doch das scheint angesichts der vielen neuen und gefährlichen Virusmutationen nicht ausreichend zu sein. Zwar habe man die Grenzen nicht vollständig schließen wollen, dennoch habe man eine strenge Lösung gefunden: Grenzkontrollen sollen nun als „Wellenbrecher“ für die zahlreichen Infektionen fungieren, so Nehammer.

Heißt Konkret: Die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Gerade in Tschechien würden massiv hohe Neuinfektionszahlen gemeldet und die Virusmutationen würden sich rasant ausbreiten. Zu Ungarn und Slowenien gebe es laut dem Innenminister ohnehin „laufend Kontrollen“. Details, etwa wie die Kontrollen vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus.

Neue Regeln bei der Einreiseverordnung
Aber auch die Bedingungen für die Einreise selbst werden schärfer: Erstmals müssen sich nämlich auch Pendler bei der Einreise nach Österreich verpflichtend testen lassen und sich vorab im Rahmen der so genannten „Pre Travel Clearance“ registrieren, so Nehammer. Sie waren bislang von den Maßnahmen ausgenommen. Nun muss ein Mal pro Woche ein negativer Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen.

Nachgeschärft wurde zudem auch bei der Quarantänebestimmung: Derzeit wird eine entsprechende Verordnung von der Regierung ausgearbeitet, wonach man sich nicht mehr nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten kann, sondern die vollen zehn Tage daheim bleiben muss.

Quellen und Links: