Der geschlossene Luftraum über Syrien durchkreuzt Österreichs Abschiebepläne. Ein verurteilter Straftäter bleibt vorerst in Schubhaft, trotz grünem Licht vom Europäischen Gerichtshof.
Die Abschiebung eines syrischen Straftäters in sein Heimatland konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund dafür ist der derzeit geschlossene Luftraum über Syrien, der aufgrund der Eskalation im Nahost-Konflikt für den Flugverkehr gesperrt wurde, wie das Innenministerium gegenüber der APA (Austria Presse Agentur) mitteilte. Der betroffene Mann bleibt vorerst in Schubhaft, wobei die Behörden die Abschiebung nachholen wollen, sobald sich die Lage entspannt.
Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Einwände gegen die Rückführung erhoben hat. Die Richter gehen nicht davon aus, dass dem Mann, der in Österreich bereits eine längere Haftstrafe verbüßt hat, in Syrien Gefahr droht. Allerdings ist für die Abschiebung erneut die Zustimmung der syrischen Behörden erforderlich, da das entsprechende Zertifikat offenbar abgelaufen ist. Das Innenministerium beschreibt die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in Damaskus als „korrekt“.
Kritische Bedenken
Kritische Stimmen melden sich dennoch zu Wort. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination äußerte gegenüber Ö1 und der APA erhebliche Bedenken. Er verweist auf die nach wie vor unübersichtliche Situation in Syrien und die Ungewissheit darüber, was mit dem Mann nach seiner Ankunft geschehen würde. Eine Festnahme oder sogar Folter könne nicht ausgeschlossen werden.
Wäre die Abschiebung gelungen, hätte es sich um die erste Rückführung nach Syrien seit Beginn des dortigen Bürgerkriegs vor etwa 15 Jahren gehandelt. Seit dem Machtwechsel in Damaskus und dem Ende des Assad-Regimes bemüht sich Österreich verstärkt darum, straffällig gewordene Syrer in ihr Herkunftsland zurückzuführen.
Politische Bemühungen
Die österreichischen Abschiebungspläne zeichneten sich bereits länger ab. Ende April reiste Innenminister Karner gemeinsam mit seiner damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser nach Syrien, um mit den neuen Machthabern zu verhandeln. „Wir konnten konkrete Umsetzungsschritte vereinbaren, was die Ausbildung der Sicherheitskräfte sowie Rückkehr und Abschiebungen betrifft“, erklärte Karner im Anschluss an den Besuch.
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Abschiebungen aus EU-Staaten nach Syrien sind derzeit äußerst ungewöhnlich. Zwar deuten Eurostat-Statistiken darauf hin, dass in den vergangenen Monaten einige Dutzend Menschen aus Ländern wie Rumänien und Ungarn nach Syrien überstellt wurden.
Ob diese Abschiebungen tatsächlich vollzogen wurden, bleibt jedoch unklar.
Luftraum bleibt gesperrt
Die gescheiterte Abschiebung vom 23. Juni 2025 ist unmittelbar auf die anhaltende Sperrung des Luftraums zurückzuführen. Aktuell betrifft die Sperrung nicht nur Syrien, sondern auch die Nachbarländer Israel, Iran, Irak und Jordanien, was zu erheblichen Einschränkungen im gesamten zivilen Luftverkehr der Region führt. Nach Einschätzung europäischer Luftfahrtbehörden besteht in Syrien weiterhin ein konkretes Risiko für die Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen, insbesondere durch terroristische Gruppen und wiederholte Luftangriffe verschiedener Konfliktparteien.
Das für die Rückführung notwendige Zertifikat aus Damaskus war zum Zeitpunkt der geplanten Abschiebung bereits abgelaufen, was die Situation zusätzlich kompliziert. Die österreichischen Behörden betonen jedoch, dass die Abschiebung nachgeholt werden soll, sobald reguläre Flüge wieder möglich sind und die bürokratischen Hürden überwunden wurden.