Österreichische und deutsche Sicherheitsbehörden haben nach mehr als einjährigen Ermittlungen ein kriminelles „Swatting“-Netzwerk (Falschmeldungen, die Polizeieinsätze auslösen) zerschlagen, das für über 300 Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen und Bildungsanstalten in Österreich verantwortlich gemacht wird.
An den umfangreichen Untersuchungen waren die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt Salzburg sowie internationale Partnerdienste beteiligt. Die seit September 2024 verübten Taten zielten darauf ab, durch fingierte Bedrohungslagen maximale öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, wobei die Täter besonderen Wert auf mediale Berichterstattung und die Verbreitung von Screenshots legten.
Verdächtige identifiziert
Bei den vier nun identifizierten Hauptverdächtigen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 15 und 23 Jahren. Am Dienstag führten österreichische und deutsche Behörden koordinierte Hausdurchsuchungen bei den Tatverdächtigen durch. Bereits zuvor hatten deutsche Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen drei weitere mutmaßliche Mittäter eingeleitet. Das Innenministerium in Wien teilte mit, dass die weiteren Ermittlungsschritte nun in der Zuständigkeit des deutschen Bundeskriminalamts liegen.
Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden kommunizierten die Verdächtigen ausschließlich über digitale Kanäle in einer Messengergruppe mit dem Namen „Schweinetreff“. Die Anschuldigungen lauten auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Rahmen der Durchsuchungsaktionen wurden elektronische Geräte und Datenträger sichergestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte jedoch, dass keine Festnahmen erfolgten und keine Haftbefehle vollstreckt wurden.
Rechtliche Folgen
Das österreichische Innenministerium wies darauf hin, dass das Verbreiten falscher Bombendrohungen in Österreich strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet wird. Zusätzlich können den Verursachern die erheblichen Kosten für Polizei- und Rettungseinsätze in Rechnung gestellt werden – mit potenziellen Beträgen zwischen zehntausend und hunderttausend Euro.
Unabhängig davon bleiben zivilrechtliche Schadenersatzansprüche betroffener Personen und Institutionen von diesen behördlichen Maßnahmen unberührt.