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Urteil

Trotz mangelhafter Aufklärung: Patientin beißt nach Nasen-OP bei Schadenersatz auf Granit

Trotz mangelhafter Aufklärung: Patientin beißt nach Nasen-OP bei Schadenersatz auf Granit
(FOTO: iStock)
1 Min. Lesezeit |

Nach einer Nasenkorrektur litt eine Patientin unter anhaltenden Schmerzen, doch der behandelnde Arzt muss trotz eines nachgewiesenen Aufklärungsmangels nicht für die Folgen haften. Der Oberste Gerichtshof kam zum Schluss, dass die Frau sich auch bei vollständiger Information über alle Risiken für den Eingriff entschieden hätte. Obwohl die Operation fachgerecht durchgeführt wurde, traten dennoch Komplikationen auf.

Grundsätzlich sind Mediziner, die ästhetische Eingriffe vornehmen, verpflichtet, ihre Patienten umfassend über sämtliche mögliche Risiken aufzuklären. Versäumen sie dies, können bei auftretenden Komplikationen erhebliche Schadenersatzansprüche entstehen.

Rechtliche Ausnahmen

Diese Regel gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Medizinern bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Patient auch bei lückenloser Aufklärung in die Operation eingewilligt hätte. Diese Rechtsauffassung wurde vom Obersten Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt (OGH 27.5.2025, 9 Ob 55/25s).

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KO KOSMO-Redaktion
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