Vorarlberg verdoppelt nach 27 Jahren die Höchststrafe für Falschparker auf 600 Euro. Auch Parkkrallen und Kennzeichenerfassung sollen künftig gegen Verkehrssünder eingesetzt werden.
In Vorarlberg werden die Strafen für Parkverstöße künftig deutlich verschärft. Nach 27 Jahren ohne Anpassung sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, dass die maximale Geldbuße von bisher 300 auf künftig 600 Euro angehoben wird. Die Verdoppelung der Höchststrafe reagiert auf mehrere Entwicklungen: einerseits auf die zunehmenden finanziellen Engpässe der Gemeinden, andererseits auf den verstärkten Verkehr aus dem EU-Ausland. Laut ORF soll die Erhöhung insbesondere die Eintreibung von Bußgeldern bei ausländischen Verkehrssündern erleichtern.
Obwohl die meisten Parkvergehen weiterhin mit niedrigeren Beträgen über Organmandate oder Anonymverfügungen geahndet werden, steigt das allgemeine Bußgeldniveau spürbar an.
Neue Überwachungsmethoden
Die Reform geht jedoch über reine Geldstrafen hinaus. Vorarlberger Gemeinden erhalten künftig die Befugnis, Kennzeichenerfassungssysteme einzusetzen – trotz erheblicher Kosten: Für die Anschaffung werden zwischen 30.000 und 60.000 Euro veranschlagt, die jährliche Wartung schlägt mit etwa 9.000 Euro zu Buche.
Zusätzlich ist die Einführung von Parkkrallen vorgesehen, um besonders renitente Falschparker am Wegfahren zu hindern. Diese Maßnahme zielt vor allem auf Fahrzeuge aus Ländern ab, mit denen keine Vollstreckungsabkommen bestehen.
Personal-Lockerungen
Um Personalengpässe zu bekämpfen, wird zudem das bisherige Beschäftigungsverbot für ausländische Parkraumüberwacher aufgehoben. Für diese Mitarbeiter gelten künftig vereinfachte Anforderungen: Sie müssen volljährig und zuverlässig sein, wobei ein Strafregisterauszug zur Überprüfung herangezogen wird.
Die öffentliche Begutachtungsphase für die geplante Gesetzesänderung endete am 10. Juni.
Ein konkreter Termin für die parlamentarische Beratung im Vorarlberger Landtag steht derzeit noch nicht fest.