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ARBEITSMARKT

Über 93.000 Menschen wurde das AMS-Geld gestrichen

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AMS (FOTO: zVg.)

1.002.000 Menschen waren im Jahr 2020 zumindest einen Tag lang ohne Arbeit. Das AMS zählt über 93.000 Sperren.

Im Vorjahr bilanziert das AMS mit über einer Million Personen, die 2020 mindestens einen Tag lang arbeitslos waren. Es habe aber nicht nur „ein starkes Ansteigen der Arbeitslosigkeit, sondern auch einen deutlichen Einbruch am Stellenmarkt“ gegeben. Die Arbeitslosenrate stieg um 11,5 Prozent beziehungsweise um 103.100 Menschen, die Zahl der offenen Stellen brach um 24,8 Prozent beziehungsweise um 329.449 Posten ein.

Im Jahr 2020 wurden gleichzeitig um 36,02 Prozent oder um 52.472 weniger Sanktionen gesetzt als noch 2019, nichts desto trotz waren es 93.199 Sperren. Laut AMS betrafen die eigentlichen „Missbrauchsfälle“ nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz rund 46 Prozent. „Man kann die Sperren in solche mit sehr schweren, schweren und geringeren Sanktionen unterscheiden“, sagt das AMS. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. 2020 kam das in 583 Fällen vor (-214/-26,9%).

Wegen „Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme“ wurde nach dem AMS-Geld oder die Notstandshilfe in 18.958 (-15.089/-44,3%) Fällen für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. In 23.178 (-2.774/-8,5%) Fällen blieben Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer tageweise unentschuldigt einer Schulung fern. „In diesen Fällen wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nur um diese Tage reduziert“, gibt das Arbeitsmarktservice in einer Aussendung bekannt.

„Durch die Covid-19-Pandemie ist der Arbeitsmarkt stark eingebrochen. Der Rückgang der Sperren nach Paragraph 10 geht unter anderem auf den im Vorjahr deutlich geringeren Arbeitskräftebedarf zurück. Denn mit dem Rückgang der offenen Stellen der Unternehmen sank auch die Zahl der Rückmeldungen, die Ausgangspunkt für Sperren wegen Missbrauch von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sind. Außerdem hatten wir aufgrund der Corona-Situation zwischen Mitte März und Mitte Mai überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen“, so der AMS-Vorstand Johannes Kopf.

Etwa 24 Prozent der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins (§ 49 AlVG) als Ursache. „Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden“, so das AMS. Heuer war dies 22.067 Mal (-30.186/-57,77%) der Fall. „Dieser Rückgang erklärt sich mit deutlich weniger AMS-Terminen aufgrund der Corona-Situation“, sagt Kopf.

Die sogenannten Sperren von rund 30 Prozent betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. 30 Prozent der sogenannten Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Nach Paragraph 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bekommen Arbeitssuchende bei Selbstkündigung das erste Monat kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Im Vorjahr werden davor insgesamt 28.413 Menschen betroffen, um um 4.209 Menschen oder 12,9% weniger als noch 2019. „Auch hier dürfte Corona seine Spuren zeigen. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage beenden Arbeitskräfte ihr Dienstverhältnis von selbst einfach seltener“, so Kopf abschließend.