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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Übersicht: Nur die Personen bekommen ab 2023 mehr Geld

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(FOTO: iStock/Ravitaliy)

Ab Jänner 2023 wird es in Österreich neue steuerliche Regelungen geben, die der Bevölkerung mehr Netto-Gehalt und finanzielle Entlastungen bescheren sollen. Das sind die Neuerungen.

Arbeitnehmer bekommen höheres Einkommen

Ab Jänner bringen die geplanten Entlastungen rund 5,3 Prozent mehr Netto-Einkommen. Zur Jahresmitte folgen weitere Senkungen, so sollen mittlere Gehälter entlastet werden. Laut Wirtschaftsforschern ist durch die Anpassung der Einkommenssteuer an die Inflation mit Steigungen der Nettogehälter von 5,3 Prozent zu rechnen. Die Tarife werden an die Inflation angepasst.

Ab Neujahr wird die kalte Progression als “schleichende Steuererhöhung” abgeschafft werden. Rund zwei Drittel der Entlastung sollen automatisch und direkt an Steuerzahler in Österreich zurückgegeben werden. Das komme besonders Pensionisten und Erwerbstätigen zugute. Ab Juli 2023 wird die dritte Tarifstufe der Lohnsteuer von aktuell 42 auf 40 Prozent gesenkt werden.

Start der Lohnverhandlungen

Aufgrund der steigenden Inflation forderte der ÖGB einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto. Derzeit werden laut Gewerkschaft rund 180.000 Jobs mit weniger als 1.700 brutto bezahlt. Die Herbstlohnrunde startete bereits am 19. September mit den Verhandlungen der Metallbranche, welcher ein Erfolg war. Diese bekommen ab nun 3,55 Prozent mehr Gehalt.

Familien und Kinder

Konkret wird der Familienbonus auf 2.000 Euro angehoben. Geplant war diese Maßnahme erst 2023, im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform, die vorgesehen hat, dass dies erst ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden kann.

Doch aufgrund der Rekordinflation in Österreich ist die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro bereits im September in Kraft getreten, anstatt der geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr. Der Bonus betrug zuvor maximal 1.500 Euro jährlich und eine Anhebung im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform war erst später geplant.

Wird der Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, erhält man die Summe ab spätestens 30. September rückwirkend auf 01. Januar 2022. Für die übrigen Anspruchsberechtigten gilt, dass sie alsSteuerentlastung den Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen können.

Für Minderjährige unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro pro Jahr, ab 18 Jahren wird der Betrag von 575 auf 600 Euro angehoben.

Pensionsgeld wird erhöht

Das Pensionsgeld wird zwischen acht und zehn Prozent ab 2023 erhöht. Eine soziale Staffelung ist vorgesehen. Für Mindestpensionen wird die Aufstockung durch eine direkte Einmalzahlung erfolgen.

Quellen und Links: Finanz.at