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Extra Bonus

Inflationsbremse: Wieviel man noch aufs Konto bekommt

(FOTO: iStockphoto)

Die Regierung will mit diversen Geld-Prämien die Österreicher:innen finanziell unterstützen. Die nächsten Entlastungsmaßnahmen stehen unmittelbar bevor.

In den vergangenen Monaten durfte sich die österreichische Bevölkerung bereits über die eine oder andere Geld-Prämie am Konto freuen. Im August wurde die Sonder-Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind ausbezahlt und im September wurden 300 Euro für Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher und Arbeitslose überwiesen.

Seit 1. September läuft in Österreich die Auszahlung des 500 €-Klimabonus (500 Euro für Erwachsene, 250 Euro für Kinder). In einigen Fällen könnte jedoch die Überweisung wohl noch etwas dauern, wie Heute berichtete. Nach neuesten Angaben sei aber die Auszahlungsabwicklung bereits abgeschlossen.

Dies bedeutet, dass Personen, die den Klimabonus am Freitag, den 7. Oktober nicht erhalten haben auch nicht mehr bekommen werden. Das Positive daran: Die Geld-Boni sind noch nicht zu Ende, sondern es kommen noch weitere Entlastungsmaßnahmen hinzu, wie etwa die Stromkostenbremse etc.

Wie Heute berichtet, bekommt man noch folgende Boni und Information darüber, wie es mit den Prämien weitergeht:

Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse soll für circa 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam sein und den Kostenanstieg massiv dämpfen. Ab einem Verbrauch über 2.900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dies soll auch ein Anreiz zum Stromsparen sein.

Kalte Progression – Abschaffung

Die Grenzbeträge wurden, um der Kalten Progression entgegenzuwirken, bei den untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3 Prozent) angehoben. Dadurch sollen insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet werden. Bürgerinnen/Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro waren bisher steuerpflichtig.

Die Einigung der Bundesregierung erwirkte, dass diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro liegt. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen sollen so um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht werden. Dies ist eine Anpassung um 3,47 ̇Prozent und entlastet damit auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge, inklusive zugehöriger Einschleifgrenzen und SV-Rückerstattung, werden in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Das entspricht einer Anhebung um 5,2 Prozent.

Valorisierung Sozialleistungen

An die Inflation automatisch angepasst werden ab 1. Jänner 2023 der Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge sowie Verkehrsabsetzbeträge (im Ausmaß von zwei Dritteln). Erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik werden auch Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken- (→USP), Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) angepasst.

Absetzbetrag für Arbeitnehmer

Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer wird mit Beginn des Jahres 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 wirksam. Eine weitere Senkung der Lohn- und Einkommensteuer von 42 Prozent auf 41 Prozent (zwischen 31.000 und 60.000 Euro Einkommen) erfolgt.

Gebührenbremse

Der Gebührenstopp betrifft alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Inkludiert sind darin alle Verfahren bei Behörden, unabhängig, ob es sich beispielsweise um Baubewilligungen oder um Zulassungen von Kfz handelt. Bis Juli 2023 gilt der aktuelle Gebührenstopp.

Entlastungsrechner

Für kurzfristige Entlastung als auch für nachhaltige, strukturelle Änderungen sorgen zwischen 2022 und 2026 drei Anti-Teuerungspakete, von insgesamt 32,7 Milliarden Euro. Das Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat mittlerweile einen Entlastungsrechner veröffentlicht, mit dem man seine persönliche Entlastung berechnen kann.