Österreichs Arbeitnehmer schenken ihren Arbeitgebern unfreiwillig Milliarden – 42 Millionen unbezahlte Überstunden allein in diesem Jahr sorgen für massive Empörung.
Milliardenschwere Belastung
Rund 5,7 Milliarden Euro an nicht vergüteten Überstunden und Mehrarbeit haben sich in Österreich seit 2021 angesammelt. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung der Arbeiterkammer hervor. Im laufenden Jahr 2024 wurden bereits 42 Millionen Arbeitsstunden ohne entsprechende Entlohnung oder Zeitausgleich geleistet. Die Gesamtzahl der zusätzlich erbrachten Arbeitsstunden beläuft sich auf beachtliche 169 Millionen – ein Umstand, der laut Andreas Stangl, dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, die problematische Arbeitsrealität im Land deutlich widerspiegelt.
Stangl kritisiert scharf: “Viele führen leidenschaftlich Debatten über angeblich zu wenig Überstundenbereitschaft oder unangemessene Teilzeitarbeit. Dabei werden nicht einmal die geleisteten Mehr- und Überstunden bezahlt.” Der AK-Präsident fordert, statt die Arbeitnehmerschaft zu kritisieren, vielmehr jene Arbeitgeber zur Verantwortung zu ziehen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Besonders empört zeigt sich Stangl darüber, dass Beschäftigten rechtmäßig zustehende Vergütungen vorenthalten werden. Diese Praxis bezeichnet er als ungerecht und paradox – gerade angesichts der parallel geführten Diskussion über vermeintlich mangelnde Arbeitsbereitschaft und zu hohe Teilzeitquoten.
Finanzielle Folgen
Die finanziellen Auswirkungen reichen weit über die persönlichen Einbußen der Arbeitnehmer hinaus. Die nicht ausgezahlten Beträge fehlen ebenso im Steueraufkommen und in den Sozialversicherungskassen. “Das sind finanzielle Ressourcen, die gerade angesichts der Budgetkonsolidierung für unseren Sozialstaat unabdingbar sind,” betont Stangl.
AK-Forderungen
Als Konsequenz formuliert die Arbeiterkammer einen umfassenden Forderungskatalog: Die rechtmäßige Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit müsse gesetzlich besser abgesichert, Verfallsfristen auf drei Jahre ausgedehnt und Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz verschärft werden. Zudem plädiert die AK für ein Anrecht auf Vollzeitbeschäftigung oder Stundenaufstockung, sofern betrieblich umsetzbar.
Die Wunschliste der Arbeiterkammer umfasst darüber hinaus einen einheitlichen Überstundenzuschlag von mindestens 50 Prozent – unabhängig davon, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte handelt.
Ergänzend wird ein Rechtsanspruch auf kostenfreie, vollzeittaugliche Kinderbetreuungsangebote gefordert.
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