Nach der umstrittenen Wahlwiederholung in Bosnien-Herzegowina steht fest: Das Regierungslager behält die Macht in der Republika Srpska – trotz erneuter Unregelmäßigkeiten.
Die teilweise Wiederholung der Präsidentschaftswahl im serbischen Landesteil Bosnien-Herzegowinas hat das ursprüngliche Ergebnis bestätigt. Sinisa Karan, Kandidat des Regierungslagers, erklärte sich nach der gestrigen Abstimmung erneut zum Sieger, während sein Herausforderer aus dem Oppositionslager, Branko Blanusa, seine Niederlage einräumte. Beide Politiker stützten ihre Aussagen auf die von ihren Parteivertretern in den Wahllokalen erfassten Stimmzahlen. Laut offiziellen Angaben der Wahlkommission vom späten Abend erreichte Karan unter Berücksichtigung der Wiederholungswahl 224.384 Stimmen, während Blanusa auf 213.513 Stimmen kam.
Die Wahlwiederholung fand in 136 von rund 2.200 Wahllokalen statt, nachdem die Wahlkommission dort bei der ursprünglichen Abstimmung am 23. November gravierende Unregelmäßigkeiten und Manipulationsverdacht festgestellt hatte. Auch beim gestrigen Wahlgang beobachteten unabhängige Wahlbeobachter Verstöße wie Wählereinschüchterung und Stimmenkauf. Theoretisch hätte Blanusa das Ergebnis noch umkehren können, da insgesamt 84.500 Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe berechtigt waren.
Bei der November-Wahl hatte Karan, ein enger Vertrauter des SNSD-Vorsitzenden und früheren RS-Präsidenten Milorad Dodik, mit weniger als 10.000 Stimmen Vorsprung gewonnen.
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Dodiks Amtsenthebung
Die Präsidentenwahl im vergangenen November war notwendig geworden, nachdem ein Gericht in Sarajevo den damaligen Präsidenten der Republika Srpska, Dodik, im Sommer wegen separatistischer Bestrebungen seines Amtes enthoben hatte. Dodik hatte fast zwei Jahrzehnte lang die politische Landschaft der RS dominiert und versucht die Region aus dem bosnischen Staatsverband herauszulösen.
Bosniens Struktur
Bosnien-Herzegowina ist seit dem Ende des Bosnien-Kriegs vor 30 Jahren in zwei weitgehend autonome Verwaltungseinheiten gegliedert: die Föderation Bosnien-Herzegowina, in der überwiegend Kroaten und Bosniaken leben, sowie die mehrheitlich von ethnischen Serben bewohnte Republika Srpska. Beide Entitäten verfügen über umfassende Selbstverwaltungsrechte, mit Ausnahme der Außen-, Währungs-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die auf gesamtstaatlicher Ebene angesiedelt sind.