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ARBEITERKAMMER HILFT

Unternehmen verlangte 7.000 Euro Rückzahlung für die Abfindung und tappte in die eigene Falle

(FOTO: iStock/Dobrila Vignjevic)
(FOTO: iStock/Dobrila Vignjevic)

Eine Frau war volle 24 Jahre in einem Unternehmen in Weiz (Steiermark) tätig, danach entschied sie sich zur Kündigung. Daraufhin erhielt sie eine Abfindung, die sie teilweise zurückgeben musste. Dies ist jedoch nicht das Ende dieser ungewöhnlichen Geschichte.

Als plötzlich eine Kollegin entlassen werden musste, bot die erfahrene Mitarbeiterin selbstlos an, das Unternehmen freiwillig zu verlassen, um der jüngeren Kollegin ihren Arbeitsplatz zu sichern. Der Arbeitgeber akzeptierte dies und berechnete die gesetzlich vorgeschriebene Abfindung in Höhe von neun Monatsgehältern. Doch nach einigen Monaten meldete sich die Personalabteilung des ehemaligen Unternehmens per E-Mail mit einer „unerfreulichen Angelegenheit“:

Bei der Überweisung der Abfindung sei ein Fehler aufgetreten und Frau S. müsse fast 7.000 Euro zurückzahlen.

Das war der Steirerin sehr suspekt, also wandte sie sich an die Arbeiterkammer Weiz – und siehe da: Die Abfindung wurde offenbar völlig falsch (zu Lasten der langjähriger Mitarbeiterin) berechnet.

Begründung: Die Arbeitnehmerin war zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Kündigung als Elternteil in Teilzeit tätig. Aber auch dann sei die frühere Arbeitszeit der Arbeitnehmerin ausschlaggebend für die Berechnung der Abfindung, so der Experte der AK. Laut Gesetz standen der Frau insgesamt 33.900 Euro zu, nicht nur die 14.800 Euro, die ihr in Rechnung gestellt wurden.

„Nach unserer Intervention war die Rückzahlung von knapp 7.000 Euro nicht mehr erforderlich, der Arbeitgeber musste nach Korrektur der Berechnung der Abfindung etwa 10.600 Euro an Frau S. zahlen“, erklärte die Arbeiterkammer.