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"GEMMA AMS!"

Urteil: Aggressives Verhalten in AMS-Kursen erlaubt

AMS-Trainer müssen mit aggressiven Personen umgehen können, so das Bundesverwaltungsgericht. Foto: Symbolfoto/iStockPhoto

Ein aggressives Verhalten sollte den AMS-Trainern zumutbar sein.

Das steht nun nach einem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest. Der Hintergrund: Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört und wurde deswegen ausgeschlossen. Ebenso wurde ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen.

Beschwerde mit Erfolg eingelegt

Darauf legte der aggressive Kursteilnehmer Beschwerde ein, obwohl sich sogar die Kursteilnehmer von ihm bedroht gefühlt haben. Dennoch hatte er beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen: Es handle sich um eine „übereilte Entscheidung der Clearingtrainerinnen“, heißt es im Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, „dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten“.

Ministerin will „prüfen“

Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat bereits auf das Urteil reagiert und kündigte an, „sich das genau anzusehen und zu prüfen“. AMS-Chef Johannes Kopf will das Urteil ebenso „im Detail prüfen lassen“.