Start Politik
SYMBOLGESETZ

Verbot von islamistischen und kroatischen Nazi-Symbolen soll 2019 in Kraft treten!

Bilder, wie jene der kroatischen Fanmeile auf der Ottakringer Straße im Zuge der WM 2018 sollen bald der Vergangenheit angehören. (FOTO: Screenshot/Twitter @DanijelMajic)

Ab 2019 soll das Symbolgesetz in Österreich verschärft werden und dadurch islamistische, rechts- und linksextreme Gruppierungen auf eine schwarze Liste bringen.

Mit einer Strafe von bis zu 4.000 Euro müssen künftig Personen rechnen, die bei Fußballspielen oder Demonstrationen Symbole zeigen, die beispielsweise für die faschistische Ustascha stehen, oder türkisch-nationalistischem Gedankengut entsprechen.

Ein Beispiel dafür wäre ein kroatisches Wappen, das mit einem weißen statt mit einem roten Karo-Feld links in der Ecke beginnt. Der sogenannte Wolfsgruß, der für türkische Rechtsextremisten steht, bei dem man den Zeige- und den kleinen Finger gestreckt und die anderen zu einer Art Schnauze geformt in die Höhe streckt, könnte Ausübende zudem bald teuer zu stehen kommen.

Vor allem Fußballspiele oder Demonstrationen werden in Österreich immer häufiger zum Schauplatz solcher Symbole. Nun will die Regierung sie mit Strafen stoppen und beschließt dafür nächste Woche im Ministerrat einen Gesetzesentwurf.

Schon ab 1. März 2019 soll es dann in Kraft treten. Das seit 2014 bestehende Gesetz, zum Verbot von Symbolen von Terrororganisationen wie dem „Islamischen Staat“ (IS) und der Al Kaida, soll dadurch erweitert werden. Mittels Verordnung sollen die Symbole aus dem Innenministerium erfasst werden.

So sollen die Muslimbruderschaft, die Grauen Wölfe, PKK, Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, die Ustascha sowie Gruppierungen, die von der EU als terroristische Organisationen angeführt werden auf die „schwarze Liste“ kommen. Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro sollen zum Tragen kommen. Wiederholungstaten sogar bis zu 10.000 Euro.

Dadurch sollen Symbole verhindert werden, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, heißt es aus der Regierung.