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ES WIRD ERNST!

Verschärfte AMS-Regel: 20.000 Arbeitslose bekommen jetzt weniger Geld

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(FOTO: iStock)

Betroffene der Notstandshilfe werden in Zukunft nicht mehr die vollen Arbeitslosenbezüge erhalten.

Wegen der derzeitigen Corona-Krise haben Personen, die Notstandshilfe beziehen, volle AMS-Bezüge ausbezahlt bekommen. Diese gilt seit März 2020 und wurde auf die Höhe des Arbeitslosengeldes erhöht. Doch damit ist jetzt Schluss! Mit Ende September läuft die Sonderregelung aus.

Gewerkschaft (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) sind damit nicht einverstanden und wollen weiterhin die Aufstockung. “Am besten gleich morgen im Ministerrat”, heißt es in der gemeinsamen Aussendung.

Betroffene Arbeitslose bekommen unter der Notstandshilfe nur noch 92 Prozent des AMS-Geldes, die nicht besonders hilfreich sei. Laut Aussendung konnten 2020, rund 291.000 Menschen von der Aufstockung profitieren. Derzeit gibt es 190.000 Bezieher und die AK rechnet bis Ende des Jahres mit 200.000 Arbeitslose.

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Die Heute schreibt, dass die knallharte Verschärfung bei 200.000 Haushalte mit einer Summe von 50-60 Millionen Euro beschnitten werden.

ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann pflichtet sich auch dem bei. Nicht die Arbeitslosen, “sondern unzumutbare Jobs und strukturelle Probleme” sollen laut ihr Schuld an der hohen Arbeitslosenrate sein. “Wenn man mit 50 Jahren zu alt ist und nicht einmal zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, dann braucht es Sanktionen für diese Unternehmen und nicht für Arbeitssuchende”, kritisiert Schumann.

“Die Menschen in dieser schwierigen Situation zusätzlich damit zu bestrafen, dass sie noch weniger als das Arbeitslosengeld bekommen, ist menschenunwürdig”

AK-Präsidentin Renate Anderl

„Schleierhaft“?
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch schließt sich der Forderung von ÖGB und AK an und kritisiert die ÖVP: „Die ÖVP schläft in der Pendeluhr. Egal ob Anhebung der Notstandshilfe, Kündigungsschutz für Schwangere oder Sonderbetreuungszeit – immer kommt die Volkspartei viel zu spät darauf, dass wir uns weiterhin in einer Pandemie befinden. Zum Nachteil der Bevölkerung.“

Muchitsch denkt, dass sich Betroffene nicht auf den solidarischen Schutz verlassen könne, weil die Bundesregierung sie im Stich lasse.

Quelle: Heute-Artikel