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Verfassungsurteil

VfGH sagt Ja zur ORF-Haushaltsabgabe: FPÖ vergleicht mit Vignette für Radler

VfGH sagt Ja zur ORF-Haushaltsabgabe: FPÖ vergleicht mit Vignette für Radler
FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation/Parlamentsdirektion/Thomas Topf
3 Min. Lesezeit |

Während der Verfassungsgerichtshof die ORF-Haushaltsabgabe bestätigt, schäumt die FPÖ: Hafenecker vergleicht die Entscheidung mit Autobahnvignetten für Radfahrer.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitragsgesetzes 2024 bestätigt und damit eine Beschwerde abgewiesen, die die Gleichheitswidrigkeit der Haushaltsabgabe bemängelte. Nach Auffassung der Höchstrichter ist es ausreichend, dass alle Beitragspflichtigen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung zu nutzen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich über entsprechende Empfangsgeräte verfügen. Der Verfassungsgerichtshof hat damit klargestellt, dass die Beitragspflicht nicht an den tatsächlichen Konsum, sondern ausschließlich an die Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Angebots geknüpft ist. Dies gilt somit auch für Haushalte ohne Fernseh- oder Radiogerät, da das ORF-Angebot technisch bundesweit zugänglich ist.

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FPÖ-Kritik am Urteil

Mit scharfer Kritik reagierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker auf die Entscheidung, die er als „absurd“ bezeichnete. Er zog provokante Vergleiche, indem er fragte, ob künftig auch Radfahrer eine Autobahnvignette oder Skifahrer Freibad-Saisonkarten erwerben müssten, weil sie theoretisch diese Angebote nutzen könnten. Hafenecker ordnete das Urteil in eine Reihe aus seiner Sicht fragwürdiger Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs ein, zu denen er auch Urteile zur Kostenübernahme für Barthaarentfernung bei Transsexuellen und zum Adoptionsrecht homosexueller Paare zählte.

Der FPÖ-Politiker bemängelte zudem das Zustandekommen der Beitragshöhe. Seiner Darstellung nach habe der Verfassungsgerichtshof den genauen Wortlaut des Gesetzes ignoriert, da dieses lediglich eine Obergrenze, nicht aber einen fixen Betrag vorsehe. Laut Hafenecker müsste der Stiftungsrat den genauen Beitrag auf Vorschlag des ORF-Generaldirektors festlegen, was jedoch nicht geschehen sei.

Kickls Reformpläne

In seiner Stellungnahme griff Hafenecker auch den ORF direkt an und warf dem Sender vor, seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag zunehmend zu vernachlässigen. Die Zuschauer würden durch „linkslastige, bevormundende Berichterstattung sowie woke Belangsendungen“ vertrieben, während sich die Führungsebene des Senders ein „Luxusgagen- und Privilegienparadies“ schaffe. Die Österreicher hätten kein Verständnis dafür, dass sie jährlich über 700 Millionen Euro an „ORF-Zwangssteuern“ aufbringen müssten.

Abschließend äußerte Hafenecker die Erwartung, dass unter einem freiheitlichen „Volkskanzler“ Herbert Kickl die Haushaltsabgabe abgeschafft und der ORF zu einem schlanken Grundfunk umgebaut würde.

Die Finanzierung solle dann über einen mehrjährigen Rahmen aus dem Staatsbudget erfolgen, statt direkt von den Bürgern eingehoben zu werden.

Laut Entscheidung der Höchstrichter liegt die Erhebung der ORF-Abgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse an einer demokratischen und kulturellen Grundversorgung. Zudem wurde festgestellt, dass die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) rechtmäßig Bescheide zur Festsetzung des Beitrags erlassen darf. Die Ausgliederung dieser hoheitlichen Aufgabe auf die OBS wird vom Verfassungsgerichtshof als sachlich und effizient bewertet, wobei die Geschäftsführung der OBS an die Weisungen des Finanzministers gebunden bleibt und somit die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.