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Ex-Minister

Vier Jahre Haft und pleite: Grasser meldet Privatkonkurs an

Karl-Heinz Grasser am 15. Dezember 2005 in Berlin.
FOTO: EPA/STEFFEN KUGLER

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat beim Bezirksgericht Kitzbühel ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt. Diese Information wurde am Mittwoch vom Kreditschutzverband 1870 in einer Aussendung bekannt gegeben. Das zuständige Gericht untersucht nun, ob die notwendigen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen.

Rechtskräftige Verurteilung

In der Causa Buwog (Privatisierungsaffäre um österreichische Bundeswohnungen) erhielt Grasser am 25. März eine rechtskräftige Verurteilung zu vier Jahren Haft durch den Obersten Gerichtshof. Zu Wochenbeginn wurden die schriftlichen Urteilsbegründungen an Grasser und die weiteren Verurteilten zugestellt, wodurch der Zeitpunkt des Haftantritts näher rückt.

Obwohl der frühere Minister eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ankündigte, hat dieser Schritt keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckung des Urteils.

Finanzielle Konsequenzen

Der Privatkonkurs steht in engem Zusammenhang mit den finanziellen Folgen der Verurteilung. Neben der Haftstrafe wurde Grasser gemeinsam mit Walter Meischberger zur Zahlung von 9,8 Millionen Euro Schadenersatz an die Republik Österreich verurteilt. Der Insolvenzantrag erfolgte nur wenige Tage nach der schriftlichen Zustellung des OGH-Urteils und unmittelbar vor dem erwarteten Strafantritt.

Nach österreichischem Insolvenzrecht würde ein laufendes Schuldenregulierungsverfahren nicht vor dem Haftantritt schützen, könnte jedoch die finanziellen Verpflichtungen des Ex-Ministers neu strukturieren.