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OGH-Urteil

Vor Gericht: Frau ließ sich zwölf Mal scheiden – vom selben Mann

(FOTO: iStock/utah778)
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Eine unkonventionelle Liebesgeschichte erreicht in Österreich juristische Höhenflüge. Eine Frau aus der Steiermark hat für Aufsehen gesorgt, indem sie sich ein dutzend Mal von demselben Mann scheiden ließ und in der Zwischenzeit Witwenpensionen bezog. Ihr Fall war nun Thema vor dem Obersten Gerichtshof.

Witwenpension und Heirat

Im Jahre 1982 schritt die steirische Dame zum Altar, um ihre zweite Ehe einzugehen, nachdem sie ein Jahr zuvor ihren ersten Ehemann verloren hatte und folglich Witwenpension erhielt. Sechs Jahre später endete die Ehe mit einer Scheidung, die Distanz durch den Beruf ihres Mannes als Fernfahrer wurde als Hauptgrund genannt. Als frisch Geschiedene begann sie erneut Witwenpension zu beziehen.

Serie von Eheschließungen und Scheidungen

Zwischen 1988 und 2019 wiederholte sich das Prozedere noch elf Mal. Die selbe Frau, der selbe Mann, eine Hochzeit gefolgt von einer Scheidung und anschließend wieder die Auszahlung der Witwenpension. Diese Routine lief reibungslos – bis zum zwölften Mal. Da war der Mann schon 15 Jahre im Ruhestand, seine frühere Tätigkeit konnte somit nicht mehr als Scheidungsgrund herhalten. Die Pensionsversicherungsanstalt stoppte die Zahlungen.

Die Justiz schreitet ein

Die Pensionistin ließ dies nicht auf sich sitzen und brachte ihren Fall vor das Gericht. Die erste Klage wurde jedoch abgewiesen. Hartnäckig verfolgte sie ihren Anspruch weiter und zog gegen die Pensionsversicherungsanstalt vor den Obersten Gerichtshof. Doch auch die höchste juristische Instanz des Landes schlug sich auf die Seite der Institution. Die Richter verwiesen auf den rechtsmissbräuchlichen Charakter der Handlungen der Frau im Laufe der Jahre.

Klares Urteil

Solch ein Fall von wiederholtem Heiraten und Scheiden, gepaart mit dem Beziehen von Witwenpensionen, stellt eine bemerkenswerte juristische Ausnahmeerscheinung dar. Dennoch ist das Urteil eindeutig: Die Witwenpension wird nicht ausbezahlt, da die Vorgehensweise der Frau nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass eine wiederholte Nutzung der sozialen Leistungen in dieser Art als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird.

Die Entscheidung des Gerichtshofs mag für die beteiligte Frau ein herber Rückschlag sein, für das Rechtssystem in Osterreich jedoch ist es eine Bestätigung der Rechtsstaatlichkeit und ein Signal gegen Missbrauch sozialer Sicherungssysteme. Das Liebeskarussell hat sein juristisches Ende gefunden – zumindest vorläufig.