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Zoll

Vorsicht bei gefälschten Taschen, Souvenire & Co. aus dem Urlaub

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(FOTO: iStock)

Der lang ersehnte Urlaub neigt sich dem Ende zu, und für viele steht nun der weniger erfreuliche Teil der Reise bevor: der Besuch beim Zoll. Um sicherzustellen, dass die Heimkehr nicht zur letzten Hürde wird, empfiehlt es sich, ein paar wichtige Hinweise zu beachten.

Besonders im Fokus stehen dabei die zahlreichen Souvenirs und Andenken, die aus dem Urlaub mitgebracht werden möchten. „Ein Foto mag als sichere Erinnerung gelten, doch wer ein physisches Souvenir bevorzugt, sollte unsere Reisetipps für eine problemlose Einreise nicht außer Acht lassen“, rät Finanzminister Magnus Brunner.

Innerhalb der EU genießen Reisende grundsätzlich den Vorteil des freien Warenverkehrs. Doch gibt es auch hier Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Insbesondere für Alkohol und Tabakwaren existieren klare Obergrenzen: Bis zu vier Stangen Zigaretten können mitgebracht werden, bei Spirituosen liegt das Maximum bei zehn Litern. Auch bei Wein (90 Liter) und Bier (110 Liter) wird je nach Alkoholgehalt unterschieden, was Reisende einführen dürfen.

Einschränkungen bei Lebensmitteln

Was Lebensmittel angeht, sollten Reisende im Binnenmarkt vor allem Fleisch und Fleischerzeugnisse für den persönlichen Verbrauch mitführen. Hinsichtlich der Definition von „persönlichem Verbrauch“ kann es Ermessensspielräume geben. Importe aus Drittländern unterliegen strengeren Regeln: So ist die Mitnahme von Fleisch verboten, bei Fisch beschränkt sich die Menge auf ein Exemplar oder 20 Kilogramm Fischereierzeugnisse, bei Eiern auf zwei Kilogramm.

Bei Pflanzen und Früchten aufpassen

Eine Besonderheit stellen pflanzliche Produkte dar. Hier gelten prinzipiell keine Beschränkungen, es besteht jedoch eine Kontrollpflicht, von der allerdings Datteln, Bananen, Ananas, Durian sowie Kokosnüsse ausgenommen sind.

Strandfund

Über europäische Grenzen hinaus wird besonders auf den Schutz bedrohter Arten geachtet. Beispielsweise können Strandfunde aus beliebten Urlaubsorten wie Kroatien, Italien oder Griechenland hohe Strafen nach sich ziehen. Vorsicht ist nicht nur bei seltenen Muscheln oder Schneckenarten geboten, sondern auch bei allgemeineren Materialien wie Vulkansteinen oder Fossilien aus Spanien. In Griechenland dürfen selbst Steine von archäologischen Stätten nicht mitgenommen werden.

Gefälschte Markenartikel

Eine geringere, aber dennoch relevante Gefahr stellen gefälschte Markenartikel dar. Hier ist zu beachten, dass bereits im Urlaubsland, beispielsweise in Italien, strenge Maßnahmen gegen den Kauf von Plagiaten ergriffen werden können. Wenngleich der Besitz von gefälschten Markenwaren wie Taschen oder Uhren für den persönlichen Gebrauch bei der Einreise nach Österreich kaum Konsequenzen nach sich zieht, gilt es, im Urlaubsland selbst vorsichtig zu sein.

Finanzminister Magnus Brunner betont die Wichtigkeit des verantwortungsvollen Souvenirkaufs: „Im Zweifelsfall vorab informieren und auf Nummer sicher gehen, um sowohl die heimische Biodiversität als auch das eigene Reiseerlebnis zu schützen.“