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Streit

Waschmaschine zu laut: 86-Jähriger attackiert Nachbarn mit Klappmesser

(FOTO: iStock/brizmaker /OLENA SAKHATSKA)
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Im beschaulichen Salzburg wurde kürzlich der schwelende Konflikt zweier Pensionisten zum Mittelpunkt eines Strafprozesses. Im Zentrum der Auseinandersetzung: eine laute Waschmaschine, die das zuvor harmonische Verhältnis von zwei Nachbarn zerrüttete. Die Begegnung der beiden Senioren im gemeinsamen Stiegenhaus am 11. Oktober 2023 endete in einem Handgemenge, das nun vor Gericht diskutiert wird. Der Angeklagte, ein 86-jähriger Mann, wirkt mit seiner schmächtigen Statur und eingeschränkten Sinnesfähigkeiten eher gebrechlich und unverdächtig.

Von der Drohung zum Gerangel

Doch der Staatsanwalt ist überzeugt: Mit einem klappbaren Messer in der Hand und der Drohung, „Wenn du keine Ruhe gibst, stech ich dich ab“, habe der Mann seinen 78-jährigen Nachbarn bedroht. Dabei zeigt er den Schöffen die Waffe vor: mit einem Knopfdruck fährt eine Klinge aus. „Damit hat er versucht, das Opfer in den Bauch zu stehen“, zitiert der Staatsanwalt aus der Anklage.

Der Anwalt des Angeklagten betont hingegen, dass der Vorfall zwar ein drohendes Element beinhaltete, der Pensionist aber nie die Absicht hatte, ernsthaft zu verletzen. Die Situation sei eskaliert, als der jüngere der beiden Senioren nicht vorbeiließ. „Ich habe nicht angefangen. Er hat mir die Fäuste gezeigt und wollte mich nicht vorbeilassen. Da hab ich mein Jausenmesser aus der Hosentasche gezogen“, verteidigt sich der Beschuldigte. „Das hätte ich nie gemacht, es war nur eine Drohung, sonst nichts“, fügt er in Bezug auf eine tatsächliche Verletzungsabsicht hinzu.

Die vermeintliche Attacke

Der Geschädigte, der das Handgemenge offenbar anders in Erinnerung hat, schildert ein seit längerem angespanntes Verhältnis, verstärkt durch den Einzug einer neuen Lebensgefährtin des Angeklagten. Diese habe offenbar einen erhöhten Geräuschpegel in das sonst so ruhige Haus gebracht. „Unser Verhältnis war hervorragend, bis der Angeklagte eine neue Frau kennengelernt hat. Seit die Frau da ist, gibt es so einen Lärm im Haus. Deshalb wollte ich ihn konfrontieren und ihm sagen, er soll den Lärm abstellen“. Die Löcher in seinem Pullover, die am Tag des Vorfalls entstanden, seien laut seiner Aussage nicht durch Messerstiche, sondern im Zuge des Sturzes auf eine scharfe Blechkante verursacht worden. „Er hat mich sicher nicht gestochen“, so das Opfer.

Diversion

Die Richterin erkannte auf die Möglichkeit einer Diversion. Der Angeklagte muss ein Jahr lang straffrei bleiben, dann wird das Verfahren eingestellt. Diese besondere Form der Konfliktlösung ist mittlerweile rechtskräftig. So endet also ein Nachbarschaftsstreit, der mit einer einfachen Lärmklage begann und sein vorläufiges Finale in den Gängen des Gerichts fand – ein Beispiel dafür, wie schnell ein alltäglicher Ärger außer Kontrolle geraten kann.