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Zwangsbetreuung

„Wegsperren light?“ – NEOS fordern Heime für gewaltbereite Kinder

Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling.
Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling. FOTO: Stadt Wien/Markus Wache/iStock/Jorge Aguado Martin

NEOS fordern Einrichtungen für Strafunmündige zwischen zwölf und vierzehn Jahren. Die Wiener Partei plant pädagogisch betreute Institutionen mit richterlicher Genehmigung als letztes Mittel bei schwerwiegenden Gewalttaten.

Die Wiener NEOS fordern die Einrichtung spezieller sozialpädagogischer Institutionen für besonders verhaltensauffällige strafunmündige Minderjährige. Der Vorstoß der Partei zielt auf Kinder zwischen zwölf und vierzehn Jahren ab, die durch wiederholte schwerwiegende Delikte wie Körperverletzung, Raub oder Gewaltakte auffallen. Nach dem Konzept der Partei soll eine Unterbringung in diesen Einrichtungen nur dann erfolgen, wenn alternative Interventionsmaßnahmen nicht zur Stabilisierung der Situation beitragen können.

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„Es geht uns nicht darum, Kinder wegzusperren oder aus dem Blick der Gesellschaft zu entfernen“, wird NEOS-Vizebürgermeisterin und Listenzweite bei der Wien-Wahl Bettina Emmerling in einer Pressemitteilung zitiert. Vielmehr wolle man ihnen „in hochkritischen Phasen Halt, Struktur und professionelle Begleitung“ geben, damit es nicht irgendwann zu viel schlimmeren Entwicklungen komme. Die vorgeschlagenen Einrichtungen wollen die NEOS als „pädagogisch und therapeutisch begleitete Schutzräume mit klaren Regeln, verbindlicher Struktur und individueller Entwicklungsförderung“ verstanden wissen.

Die liberale Partei betont, dass ein temporärer Zwangsaufenthalt nur als Ultima Ratio (letztes Mittel) angewendet werden soll, um bei den betroffenen Kindern besonders destruktive Entwicklungsspiralen zu durchbrechen. Für solche Maßnahmen müsste eine richterliche Genehmigung vorliegen, wobei die Kinder rechtlichen Beistand erhalten sollten. Für die Umsetzung dieser Pläne bedarf es laut NEOS einer bundesgesetzlichen Grundlage. „Wenn Zwölfjährige andere wiederholt verletzen oder sich selbst gefährden, müssen wir Verantwortung übernehmen“, betonte Emmerling.

Konzept und Struktur

Das Konzeptpapier der NEOS sieht vor, dass innerhalb der Einrichtungen verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Freiheitsgraden separat geführt werden können. Die Infrastruktur soll Therapieräume, Schulbereiche, Werkstätten, Gemeinschaftsräume, Sportanlagen sowie erlebnispädagogische Angebote umfassen. Die Betreuung würde durch ein interdisziplinäres Fachteam erfolgen, das sich aus „Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Lehrpersonal und Sicherheitspersonal“ zusammensetzt.

Der pädagogische Prozess gliedert sich nach den Vorstellungen der Partei in mehrere Phasen: Nach einer initialen Aufnahmephase folgen eine geschlossene, eine gelockerte und schließlich eine offene Phase mit anschließender Nachbetreuung. Die Jugendlichen sollen durch konstruktives Verhalten und aktive Teilnahme an den angebotenen Programmen schrittweise mehr Freiheiten erlangen können. Die NEOS betonen die Notwendigkeit transparenter Dokumentation und externer Kontrolle sowie die jederzeitige Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Zielgruppe definiert

Laut Einschätzung der Landespartei sei die Anzahl dieser besonders problematischen Minderjährigen zwar „klein, aber relevant“. Aufgrund ihres Alters könnten sie strafrechtlich nicht belangt werden, stellten jedoch eine unmittelbare Herausforderung sowohl für sich selbst als auch für ihr soziales Umfeld dar. Die gegenwärtigen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen reichten für diese Problematik nicht aus.

Die NEOS grenzen ihren Vorschlag klar ab: Jugendliche mit gravierenden psychiatrischen Erkrankungen oder akuten Suchtproblemen seien explizit nicht Teil der Zielgruppe, da für diese das medizinische Versorgungssystem zuständig sei.