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AUSZAHLUNGEN

Wem das AMS-Geld bald gestrichen wird

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(FOTO: iStock)

Viele Angestellte im Tourismus könnten schon bald keinen Anspruch mehr auf AMS-Geld haben. Der Bezug ist an zeitliche Fristen gekoppelt.

„Die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit Einkommensverluste hatten, brennen darauf, in die Betriebe zurückzukehren. Die Öffnungskommission hat es in der Hand, ihnen mit einem fixen Zeitplan die Zuversicht zurückzugeben“, sagen die Arbeiterkammer-Präsidenten Peter Eder und Erwin Zangerl.

Die Gehaltsverluste in Tourismus und Gastro gehen inzwischen an die Existenz. „Der Arbeitsmarkt im Tourismus liegt am Boden. Die Beschäftigung hat sich im Vergleich zu Zeiten vor der Corona-Krise in Salzburg halbiert. In Tirol gingen sogar zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Branche verloren. Die Arbeitslosigkeit ist in Salzburg um das Dreifache, in Tirol sogar um das Vierfache gestiegen“, erklärt Zangerl und Eder.

„Brauchen Klarheit und Perspektiven“:
Eder und Zangerl fordern aufgrund der dramatischen Zahlen: „Die Branche und die tausenden betroffenen Beschäftigten brauchen endlich Klarheit und Perspektiven, wie es weitergeht! Das erwarten wir uns von der Öffnungskommission, die in diesen Tagen zusammenkommt.“

Zur Berücksichtigung regionaler Aspekte erneuern die Präsidenten ihren Anspruch nach der Einbindung der Sozialpartner. „Insbesondere in Tirol und Salzburg hängen an der Branche zahlreiche weitere Investitionen und somit Arbeitsplätze. Unter ausbleibenden Investitionen von Seilbahnen oder Beherbergungsbetrieben leiden somit Bau, Handwerks- und Zulieferbetriebe“, erklären die Präsidenten.

Die AK-Präsidenten wissen, dass die Tourismus- und Gastrobetriebe ihre Arbeit erfüllt haben und für ein kontrolliertes Öffnet vorbereitet sind. Nun appelliere man an die Bundesregierung die Selbsttests als Eintrittstests für Lokale und Co. österreichweit gelten zu lassen.

„Hier geht es um unkomplizierte und digitale Lösungen, die schon in Vorarlberg erprobt wurden. Und letzten Endes geht es auch um Vertrauen in die Bevölkerung“, sagen die beiden Präsidenten.

Finanzielle Einbußen:
Eine optimale Lösung erwarten sich die Präsidenten auch beim AMS-Geld für Mitarbeiter im Tourismus. Der Bezug ist an zeitliche Fristen gekoppelt. Der Anspruch gilt nur, wenn man im letzten Jahr, 28 Wochen arbeitslosenversichert war. Heuer gilt dieser nur noch bis zum Ende der Sommersaison und danach ist dies nicht mehr möglich. Die Mitarbeiter müssen automatisch die Notstandshilfe bekommen und weitere finanzielle Einbußen. Die AK-Präsidenten fordern die Fristen bis zum Ende der Coronakrise auszuweiten.