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WOHNEN

Wie kommt man zu Genossenschaftswohnungen?

(Foto: iStock/ah_fotobox)

Bei den Genossenschaftswohnungen handelt es sich um die Wohnungen, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichtet und vermietet werden.

Allgemeine Information


GBV sind private Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der österreichischen Bevölkerung (ca. 952.000 Wohnungen) zur Verfügung stellen. Eine gemeinnützige Bauvereinigung kann die Rechtsform Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft haben. Es handelt sich nicht um Gemeindebauten. GBVs arbeiten nicht gewinnmaximierend, sondern gemeinwohlorientiert. Mit Stand 2019 gibt es in Österreich 185 GBVs: 98 Genossenschaften, 77 Gesellschaften mit beschränkter Haftung und 10 Aktiengesellschaften. Die gesetzliche Grundlage ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Um eine „Genossenschaftswohnung” nutzen zu können, ist es notwendig, Mitglied des Genossenschaft zu werden. Der zwischen einer Genossenschaft und ihrem Mitglied abgeschlossene Vertag stellt nicht ein Mietvertrag, sondern ein Nutzungsvertrag dar. Der Mieter ist ein Mitglied der Genossenschaft und diese überträgt an den Mieter die geförderte Wohnung gegen Entgelt zur Nutzung.

Wie kommt man zu einer Genossenschaftswohnung?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten zu einer Genossenschaftswohnung zu gelangen. In Wien kann man über die Wohnberatung eine erste Auskunft über die Genossenschaftswohnungen erhalten, sei es persönlich vor Ort, per Internet oder Telefon. Zu beachten ist, dass man sich bei der Wohnberatung Wien registrieren lassen muss, um ein Wiener Wohn-Ticket zu erhalten. Mit diesem kann man sich dann um die Wohnungen bewerben. In Österreich mit Sitz in Wien gibt es auch den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband. Alle gemeinnützigen Bauvereinigungen sind Mitglied dieses Verbandes. Auf der Internetseite des Verbandes finden sich viele GBV´s mit Kontaktdaten inklusive Websites und einem aktuellen Wohnungsangebot aufgelistet.

Wie kommt man zu Gemeindewohnungen?

Voraussetzungen

Bereits vor der Anmeldung zu einer geförderten Genossenschaftswohnung müssen die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein:
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, bzw. Personen die den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind;
Alstergrenzen: ab 18 Jahren (eine Anmeldung ist ab 17 Jahren möglich);
Einkommensgrenzen: Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen;
Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden (sollte man eine Vorwohnung haben ist diese spätestens nach sechs Monaten aufzugeben);
Man muss ein Mitglied der Genossenschaft sein oder werden.

Erforderliche Unterlagen

Staatsbürgerschaftsnachweis (EU-/EWR-Reisepass oder Flüchtlingsnachweis);
Geburtsurkunde;
Reisepass;
Sozialversicherungskarte
Aktueller Einkommensnachweis;
Heiratsurkunde
(wenn verheiratet);
es können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
einmaliger Finanzie­rungs­beitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) und monatlicher Mietzins.

Der Finanzierungsbeitrag

Die Zahlung des Finanzierungsbeitrags stellt eine Voraussetzung dar um in eine Genossenschaftswohnung einzuziehen. Dieser Beitrag besteht aus einem Baukosten- und einem Grundkostenbetrag zusammen. Bei der Finanzierung dieser Bau- und Grundkostenbeiträge unterstützt die Stadt Wien Haushalte mit geringem Einkommen mit dem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen. Die Stadt Wien übernimmt damit einen Teil der Bau- und Grundkostenbeiträge. Das Eigenmittelersatzdarlehen gliedert sich in eine Baukostenförderung und eine Grundkostenförderung. Die Voraussetzung für die Förderung ist das entsprechende Mindesteinkommen. Entsprechende Informationen über Bau- und Grundkostenbeiträge, sowie Vorteile und Nachteile einer Genossenschaftswohnung finden Sie auf:
www.wohnberaung-wien. at