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RECHTLICHES

Wie steht Österreich zur Doppelstaatsbürgerschaft? Mag. Dzidic von Kanzlei G&L Rechtsanwälte klärt auf!

(Foto: iStock/Bojan Stekic)

Die Frage der Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft ist ein Thema von großer Bedeutung und Interesse für viele Menschen, die in Österreich leben oder planen, ihre Staatsbürgerschaft zu erlangen. Wir haben über dieses Thema mit dem Jurist Haris Dzidic von der Kanzlei G&L Rechtsanwälte (Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH) gesprochen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht es einer Person, gleichzeitig die Staatsbürgerschaft zweier Länder zu besitzen, wodurch sie Rechte und Privilegien, aber auch Pflichten gegenüber beiden Gesellschaften erhält. Die Politiken bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft variieren jedoch von Land zu Land, und Österreich hat besonders strenge Gesetze in dieser Angelegenheit. Die österreichische Gesetzgebung in Bezug auf Staatsbürgerschaft enthält spezielle Bestimmungen, die die Möglichkeit des Besitzes mehrerer Staatsbürgerschaften betreffen.

„Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft, außer in Ausnahmefällen wie bereits erbrachten oder zu erwartenden Leistungen des Antragstellers, die im Interesse der Republik Österreich liegen (z.B. Sportler, Wissenschaftler, Künstler), bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im Privat- und Familienleben des Antragstellers (z.B. Annahme einer Erbschaft) oder bei Minderjährigen, falls es dem Kindeswohl entspricht“ betont Mag. Dzidic.

„Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft, außer in Ausnahmefällen“, so Dzidic.

Diese Regeln deuten darauf hin, dass Personen, die beabsichtigen, österreichische Staatsbürger zu werden, in den meisten Fällen verpflichtet sind, auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verzichten. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wunsch, Loyalitätskonflikte zu vermeiden und rechtliche Beziehungen zu vereinfachen. Die strenge Anwendung dieser Regeln basiert auf dem Prinzip der Einzelstaatsbürgerschaft, das seit langem eine Grundlage der österreichischen Politik im Prozess der Staatsbürgerschaftserlangung darstellt.

„Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft in Erwägung ziehen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen und möglichen Ausnahmen zu informieren“, betont Mag. Dzidic. (Foto: Bojan Stekic)

Verfahren und Voraussetzungen

Die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft erfordert eine gründliche Prüfung der individuellen Umstände und oft eine spezifische rechtliche Beratung. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören ein nachweisbarer dauerhafter Wohnsitz in Österreich, Integration, Unbescholtenheit sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der österreichischen Rechtsordnung. Weitere Informationen können Sie hier erhalten.

Achtung: Möglicher Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

„Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss bei dem zuständigen Amt der Landesregierung (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat (Wien/MA35)) die Bewilligung der Doppelstaatsbürgerschaft vor dem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft beantragt werden. Erst nach der Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft durch die zuständige österreichische Behörde, kann die Erteilung einer weiteren Staatsbürgerschaft beantragt werden, ohne die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren“, so Dzidic.

KONTAKT

Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH

Mag. Haris Dzidic

Tel.: +43 1 600 27 71 – 50
Mobil: +43 670 550 75 73
E-Mail: hd@gl-recht.at
www.gl-recht.at

Es ist daher besonders wichtig, kein Antrag auf die Erteilung einer weiter Staatsbürgerschaft zu stellen, bis die österreichischen Behörden die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft (Doppelstaatsbürgerschaft) nicht bewilligt hat. Nach Kenntniserlangen durch österreichische Behörde, wird nur der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft mit dem Bescheid festgestellt.

Besondere Ausnahmen für Doppelstaatsbürgerschaft: Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Eine wichtige Ausnahme betreffend die Doppelstaatsbürgerschat bezieht sich auf Kinder bei denen zum Zeitpunkt der Geburt (unabhängig vom Geburtsort), ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist und der andere Elternteil die Staatsbürgerschaft eines anderen Staats hat.

„Das Kind hat Anspruch auf Doppelstaatsbürgerschaft und kann es nach Erreichen der Volljährigkeit weiter beibehalten ohne sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen. Personen, die über eine doppelte Staatsbürgerschaft nachdenken, wird geraten, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen und potenziellen Ausnahmen zu informieren und professionelle Beratung zu suchen, um eine optimale Lösung für ihre Situation zu finden“, fügt der Jurist Dzidic hinzu.