Wer sein Kind unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben lässt, muss tiefer in die Tasche greifen. Die Strafen für Schulschwänzen werden ab 2026 mehr als verdoppelt.
Für Schulschwänzer werden die finanziellen Konsequenzen künftig deutlich spürbarer. Ein von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) am Montag zur Begutachtung vorgelegter Gesetzesentwurf sieht eine erhebliche Anhebung der Strafrahmen vor. Ab dem 1. September 2026 müssen Eltern unentschuldigt fehlender Schüler mit Bußgeldern zwischen 150 und 1.000 Euro rechnen – bislang bewegten sich die Strafen in einem Rahmen von 110 bis 440 Euro.
Der grundlegende Interventionsprozess bleibt dabei unverändert: Zunächst setzen Lehrkräfte und Schulberatungspersonal auf pädagogische Maßnahmen wie Ermahnungen und klärende Gespräche. Erst wenn diese Interventionen wirkungslos bleiben oder die unentschuldigte Abwesenheit drei Tage übersteigt, wird die Angelegenheit an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Harmonisierte Strafen
Mit dieser Anpassung erfolgt eine Harmonisierung der Sanktionen im schulischen Bereich. Die neuen Bußgelder entsprechen jenen Strafen, die Erziehungsberechtigten drohen, wenn sie verpflichtende Perspektivengespräche verweigern oder an der vorgeschriebenen Suspendierungsbegleitung nicht teilnehmen.
Für diese Verstöße können bereits jetzt Geldstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro verhängt werden.