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Bildungsstadtrat

Wiederkehr: 1.000 Euro Strafe für Eltern von „Problemschülern“

(FOTO: X/@FREEtheWordsnow)
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Der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) bringt eine neue Sanktionsidee ins Spiel: Eltern, deren Kinder aufgrund wiederholter Gewaltakte von der Schule verwiesen wurden und die sich weigern, das obligatorische Gespräch mit der Schule zu führen, könnten in Zukunft mit Verwaltungsstrafen bis zu 1.000 Euro konfrontiert werden. Inmitten der Debatte um eine mögliche Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, nimmt Wiederkehr auch dazu Stellung.

In der österreichischen Bundeshauptstadt sind im Schuljahr 2022/23 insgesamt 814 Schülerinnen und Schüler suspendiert worden, wobei einige sogar mehrfach für mehrere Wochen ausgeschlossen wurden. Drei Schüler erhielten sogar fünf Verweise. Nach einer Suspendierung sieht das Wiener Gewaltschutzpaket für Schulen Rückkehrpläne und Betreuungsmaßnahmen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vor. Ein verpflichtendes Gespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten gehört ebenfalls dazu. Doch was passiert, wenn diese das Gespräch ablehnen?

Konsequenzen bei Gesprächsverweigerung

„Dass man in Österreich mit dem Lehrpersonal spricht, halte ich für eine Elternpflicht. Wird das nicht wahrgenommen, muss es Konsequenzen geben“, sagt Wiederkehr. Er sieht in der Verweigerung von Gesprächen bei Suspendierungen eine Situation, die sogar „dramatischer als Schulschwänzen“ ist. Daher schlägt er vor, Strafen einzuführen – ähnlich wie bei Schulschwänzern, die mit Strafen zwischen 110 und 440 Euro konfrontiert werden können.

Wiederkehr hat bereits einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung an das Bildungsministerium gesendet, doch Minister Martin Polaschek (ÖVP) hat Strafen als Einzelmaßnahme abgelehnt. Stattdessen arbeitet das Ministerium an einem Konzept, um Eltern dazu zu bewegen, Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder zu übernehmen.

Strafmündigkeitsalter

Neben der Frage der Strafen für Eltern äußert sich Wiederkehr auch zur Diskussion um die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, die Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nach einem mutmaßlichen Missbrauchsfall gestartet hat. Wiederkehr möchte „mögliche Konsequenzen“ für 12- und 13-Jährige „offen diskutieren“, sieht aber Gefängnisstrafen für diese Altersgruppe als wenig sinnvoll an. Stattdessen plädiert er dafür, von den Jugendlichen einen „Beitrag zum sozialen Leben“ zu fordern – begleitet von einem pädagogischen Angebot.

Die Debatte um die Verantwortung von Eltern und die Strafmündigkeit von Jugendlichen ist damit in vollem Gange. Wiederkehr bringt mit seinen Vorschlägen neue Aspekte ein und fordert eine offene Diskussion. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vorstellungen in der Praxis umgesetzt werden könnten.