Wiens Kampf gegen Jugendkriminalität nimmt Gestalt an: Ein neues Stufenmodell soll Intensivtäter stoppen – mit geschlossenen Einrichtungen als letztem Ausweg.
Wien plant ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen die steigende Kinder- und Jugendkriminalität. Als äußerstes Mittel sind dabei auch geschlossene Einrichtungen vorgesehen, die ab Juni 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts für sogenannte Schwellentäter (Jugendliche am Übergang zur Intensivkriminalität) starten sollen. Die von der Landespolizeidirektion Wien und dem Bundeskriminalamt geleitete Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendkriminalität“ hat ein Fünf-Punkte-Programm entwickelt, das verschiedene Interventionsstufen vorsieht. Die Einführung geschlossener Einrichtungen, wie im Regierungsprogramm festgehalten, wird dabei als letzte Option betrachtet.
Bevor straffällige Minderjährige in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, setzt das Konzept auf mehrere vorgelagerte Stufen. Dazu gehören präventive Maßnahmen und Vernetzungsangebote für Eltern sowie Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Für erstmals straffällig gewordene Unmündige ist künftig eine „Koordinierte Intervention bei Schwellentäter*innen“ (KISI) vorgesehen. Diese beinhaltet eine sicherheitspolizeiliche Beratung der Erziehungsberechtigten in Anwesenheit des Kindes, gefolgt von einer bis zu fünfmonatigen Beobachtungsphase.
Nach Abschluss dieser Phase findet ein weiteres Beratungsgespräch statt. Bei erneuten Straftaten entscheidet eine aus Vertretern der Wiener Kinder- und Jugendhilfe bestehende Steuerungsgruppe über weitere Schritte. Die Testphase für dieses Programm beginnt am 1. Juni 2025.
Stufenweise Intervention
Für Kinder, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten begehen und somit als unmündige Intensivtäter gelten, greift die dritte Stufe des Programms: die Orientierungshilfe (OH). Diese zielt darauf ab, den betroffenen Kindern ein langfristiges Beziehungsangebot mit festen Bezugspersonen zu bieten. Dies erscheint besonders wichtig, da diese Kinder häufig bereits mehrfache Wechsel zwischen Wohngemeinschaften und Krisenzentren erlebt haben.
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Die konkrete Ausgestaltung der Orientierungshilfe erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Sozialarbeitern. Als finale Maßnahme für sogenannte Systemsprenger – Kinder, die mehr als 50 Straftaten pro Jahr verüben und durch herkömmliche Betreuungsangebote nicht mehr erreichbar sind – ist die zeitlich begrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung vorgesehen. Diese Option soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wobei die rechtlichen Grundlagen dafür noch geschaffen werden müssen.
Umstrittene Maßnahmen
Nach Einschätzung von Köhler wären in Wien bei derzeit etwa 30 bis 40 Intensivtätern ungefähr zehn bis 15 Plätze erforderlich. Diese letzte Maßnahme ist unter den beteiligten Organisationen nach wie vor umstritten. Besonders die Kinder- und Jugendhilfen standen dem Konzept bisher ablehnend gegenüber.
Allerdings zeichnet sich ein Umdenken ab, wie Walter Dillinger, Leiter der Arbeitsgruppe von der Landespolizeidirektion Wien, und Johannes Köhler, Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), am Montag bei einem Pressegespräch erklärten. „Wir stehen vor einer völlig anderen Situation“, betonte Köhler. Dillinger fügte hinzu: „Es war erschütternd, dass sich der Staat gegen Personen, wenn diese nicht wollen, nicht wehren kann. Das wird sich ändern.“
Aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität
Die jüngsten Zahlen unterstreichen den Handlungsbedarf: Im April 2025 registrierte die Wiener Polizei einen erneuten Anstieg der Jugendkriminalität mit rund 12.000 Straftaten, die Minderjährigen unter 18 Jahren zugeschrieben werden. Besonders auffällig ist laut Kriminalstatistik, dass etwa ein Drittel aller Delikte von einer kleinen Gruppe von Intensivtätern verübt wird. Dies erklärt den Fokus des neuen Konzepts auf diese spezifische Gruppe junger Straftäter.
Internationale Erfahrungen
Ähnliche Modelle werden bereits in anderen Ländern erprobt. So setzt das deutsche „Neuköllner Modell“ ebenfalls auf mehrstufige Interventionen und feste Bezugspersonen für jugendliche Straftäter. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass der Erfolg bei besonders straffälligen Jugendlichen begrenzt ist. Die Rückfallquoten bleiben trotz geschlossener Unterbringung hoch. Fachleute betonen daher, dass präventive Maßnahmen und gezielte Sozialarbeit häufig wirksamer sind als reine Isolation der Betroffenen.
In Österreich selbst ist die Umsetzung geschlossener Einrichtungen für Minderjährige weiterhin rechtlich umstritten. Das Regierungsprogramm 2025 sieht entsprechende Gesetzesänderungen vor, um einen rechtssicheren Rahmen für die befristete geschlossene Unterbringung zu schaffen. Bis diese rechtlichen Grundlagen geklärt sind, konzentrieren sich die Maßnahmen auf die ersten Stufen des Interventionsmodells.
In Wien fallen zudem die höchsten Kosten für die Begleitung von Kindern im Spital an. Die Begleitkosten sind auf 14 Tage jährlich beschränkt, wobei Kinder bis zum dritten Lebensjahr kostenfrei begleitet werden können.
Danach steigen die Kosten deutlich an.