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RECHTLICHES

Worauf sollte man beim Kauf eines Fahrzeugs achten?

G&L_Rechtsanwälte
(Foto: iStock/Bojan Stekic)

Der Kauf eines Kraftfahrzeugs in Österreich hat seine Besonderheiten. Wir haben mit dem Juristen Haris Dzidic aus der Kanzlei G&L Rechtsanwälte (Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH) über dieses Thema gesprochen.

Um Gewissheit darüber zu haben, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist es ratsam, nach dem Auto-Typenschein zu fragen und sich nicht ausschließlich auf die in der Zulassungsbescheinigung enthaltenen Informationen zu verlassen. Da die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss, ist besondere Vorsicht geboten.

„Neben der Überprüfung des Eigentums und der Garantieansprüche ist es wichtig, auch andere Aspekte zu berücksichtigen.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!” Dies gilt insbesondere beim Autokauf, wo es wichtig ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug tatsächlich vom Eigentümer oder einer autorisierten Verkaufsperson erworben wird“, so der Jurist Haris Dzidic.

Gewährleistung beim Autokauf von einem Unternehmer

Wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist (z.B. Regelmäßiger Verkauf von Autos), kann das Gewährleistungsrecht nicht ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtwagen kann es lediglich auf ein Jahr verkürzt werden. Der Ausschluss des Gewährleistungsrechts unter Privaten ist möglich und sollte daher im Kaufvertrag besonders beachtet werden, um im Falle von auftretenden Mängeln nicht selbst die Kosten tragen zu müssen.

„Es wird auch empfohlen, die Fahrzeughistorie zu überprüfen, einschließlich Vorbesitzer, Serviceverlauf und Unfallhistorie. Dies hilft bei der Beurteilung des Fahrzeugzustands und möglicher zukünftiger Kosten“, so Dzidic.

„Beim Autokauf ist die sorgfältige Prüfung des Kaufvertrags wichtig. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Klauseln zur Haftung für versteckte Mängel und Vertragsauflösung gewidmet werden. Käufer müssen sich der Vertragsbedingungen bewusst sein. Es wird auch empfohlen, die Fahrzeughistorie zu überprüfen, einschließlich Vorbesitzer, Serviceverlauf und Unfallhistorie. Dies hilft bei der Beurteilung des Fahrzeugzustands und möglicher zukünftiger Kosten“, so Dzidic.

Haftung für Mängel

Für den Käufer ist es wichtig zu wissen, dass der Verkäufer unabhängig von seinem Verschulden gemäß dem Gewährleistungsrecht für Mängel einzustehen hat, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Wenn innerhalb eines Jahres nach Übergabe der körperlichen Sache, wie beispielsweise des Fahrzeuges, Mängel auftreten, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Beim Autokauf von Privaten, beträgt die Frist sechs Monate.

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„In Bezug auf rechtliche Fragen ist es wichtig, dass Käufer ihre Rechte und Pflichten kennen und den Kauf gut informiert und vorsichtig angehen. Die Beratung eines Rechtsexperten kann dabei hilfreich sein“, betont der Jurist Dzidic. (Foto: Bojan Stekic)

„Die Fahrzeugregistrierung und die erforderlichen Dokumente sind ebenfalls wichtig. Käufer sollten sicherstellen, dass alle Dokumente aktuell und gesetzeskonform sind, um Registrierungsprobleme zu vermeiden. In Bezug auf rechtliche Fragen ist es wichtig, dass Käufer ihre Rechte und Pflichten kennen und den Kauf gut informiert und vorsichtig angehen. Die Beratung eines Rechtsexperten kann dabei hilfreich sein“, so Jurist Dzidic.

Käuferrechte

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beinhalten Verbesserung oder Austausch, wobei der Käufer wählen kann. Bei Scheitern dieser Maßnahmen besteht das Recht auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt bei wesentlichen Mängeln. Bei Kauf von einem Unternehmer beträgt die Frist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre plus drei Monate, bei Privatkauf zwei Jahre ab Übergabe.

KONTAKT

Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH

Mag. Haris Dzidic

Tel.: +43 1 600 27 71 – 50
Mobil: +43 670 550 75 73
E-Mail: hd@gl-recht.at
www.gl-recht.at

Fahrzeugtests

Es wird dringend empfohlen, vor dem Autokauf einen Test beim ÖAMTC oder beim ARBÖ durchführen zu lassen. Wenn sich der Verkäufer weigert, sein Fahrzeug diesem Test zu unterziehen, sollten berechtigte Bedenken bestehen, ob der Kauf dieses Fahrzeugs überhaupt in Betracht gezogen werden sollte.