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KLARSTELLUNG

Zadić: Reduktion von Mieten während Corona-Krise möglich

(FOTO: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS)

Wie Justizministerin Alma Zadić im Parlament betonte, können Mieter, deren Geschäftsräume während der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen wurden, den Mietzins reduzieren.

Erfreut über diese Nachricht zeigte sich der Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck und dankte der Justizministerin für die Klarstellung: „Damit werden tausende Unternehmer entlastet, deren Lokale und Räume gesperrt sind. Ein wichtiger Schritt, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht in ihrer Existenz bedroht sind.“

Zadić stellte klar, dass Vermieter das Risiko tragen, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. „Dem Mieter steht somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu“, so die Ministerin weiter.

Damit wurde bestätigt, dass Unternehmer aufgrund „elementarer Ereignisse“ ihre Miete teilweise oder gänzlich aussetzen können. Dennoch rät die WKO erst Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Erst wenn keine Lösung gefunden wird, solle man den Rechtsweg einschlagen.