Die Urlaubszeit neigt sich dem Ende zu, und viele Urlauber reisen wieder aus dem Süden in die Länder Mittel- und Westeuropas zurück. Oft ist die kroatische Grenze die erste EU-Außengrenze, die sie dabei passieren. Kroatien hat allerdings sehr spezifische Vorschriften über die erlaubten bzw. nicht erlaubten Waren und Produkte.
Fleisch, Eier, Milchprodukte
Bei der Ein- oder Durchreise in Kroatien dürfen Sie bis zu 20 Kilo frischen, salinierten, getrockneten oder gekochten Fisch oder Meeresfrüchte mitführen. Ein Leberaufstrich oder mehr als 10 Deka Salami können jedoch sehr teuer werden, genauso wie Käse, Butter und Milchprodukte. Bei Babymilch und Tiernahrung liegt die Grenze bei zwei Kilo.
Obst und Gemüse
Bei Obst und Gemüse sind nur Südfrüchte wie Bananen, Ananas, Datteln und Kokos erlaubt. Die Einfuhr von Erde, Saatgut und Sätzlingen jeglicher Art ist allerdings verboten.
Heimisches Obst und Gemüse wie Kartoffeln, Karotten, Sellerie, Radieschen, Häuptelsalat, Ingwer, Tomaten, Äpfel, Birnen, Zuckermelonen etc. können aus Drittländern nur mit Vorlage eines Zertifikats über die erfolgte Qualitätskontrolle in dem Ursprungsland eingeführt werden.
Kleidung
Zoll- und Steuerfrei dürfen Reisende nur ihre persönlichen Kleidungsgegenstände im Wert von bis zu 300 EUR mitführen.
Tabakwaren und Alkohol
Erlaubt sind 40 Zigaretten, 20 Zigarillos, 50 Gramm Tabak, 10 Milliliter E-Liquids, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, 10 Liter Treibstoff im Kanister sowie zwei Liter hochprozentige Alkoholgetränke.
Bargeld
Wer Bargeld im Betrag von mehr als 10.000 EUR mitführt, muss dies beim Zoll anmelden.
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