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Bildungsdirektion

13-Jähriger besucht seit fünf Jahren keine Schule – Behörde blockiert weiter

13-Jähriger besucht seit fünf Jahren keine Schule – Behörde blockiert weiter
FOTO: iStock/bodnarchuk
2 Min. Lesezeit |

Fünf Jahre ohne Unterricht, zwei Gerichtssiege – und trotzdem bleibt die Schultür für einen 13-Jährigen verschlossen.

Ein 13-jähriger Oberösterreicher besucht seit knapp fünf Jahren keine Schule mehr. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, soll der Teenager nun endlich wieder in den Unterricht eingegliedert werden – doch zwischen seiner Familie und der Bildungsdirektion ist darüber ein handfester Rechtsstreit entstanden.

Zuletzt saß der Bub im Schuljahr 2020/21 in der Volksschule Schwanenstadt, wo er die zweite Schulstufe erfolgreich abschloss. Anschließend beantragten die Eltern, ihn im häuslichen Unterricht zu beschulen – die Bildungsdirektion stimmte dem Vorhaben damals zu. Weil der Teenager am Ende des Schuljahres 2021/22 jedoch die vorgeschriebene Externistenprüfung nicht ablegte, untersagte die Behörde am 18. Juli 2022 den Heimunterricht.

Schulpflicht verletzt

Laut „Krone“ wurde festgehalten, dass der Bub seiner Schulpflicht fortan in einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nachkommen müsse. Weil er in den darauffolgenden Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 weiterhin keinen Unterricht besuchte, erstattete die Bildungsdirektion der zuständigen Bezirkshauptmannschaft wiederholt Meldung über die anhaltenden Schulpflichtverstöße.

Inhalt 1:

Im Mai 2025 unternahmen die Eltern einen neuen Anlauf und beantragten die Aufnahme ihres Sohnes in die Mittelschule Altmünster. Die Schulleitung lehnte das Ersuchen laut „Krone“ jedoch ab: Für den Eintritt in die erste Klasse einer Mittelschule sei der Abschluss der vierten Schulstufe Voraussetzung – der Bub habe aber lediglich die zweite Schulstufe absolviert.

Gerichtlicher Streit

Die Familie akzeptierte die Absage nicht und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht. Die Eltern verlangten, dass ihr Sohn zumindest zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werde. Das Gericht gab ihnen recht: Der Teenager müsse zu einer solchen Prüfung antreten dürfen, und die Bildungsdirektion habe sein Grundrecht auf Bildung verletzt.

Inhalt 2:

Auf einen weiteren Antrag der Familie hin folgte erneut eine Ablehnung durch die Behörde – woraufhin das Bundesverwaltungsgericht am 10. Feber ein zweites Mal zugunsten der Familie entschied. „Unser Sohn darf keine altersadäquate Schule besuchen“, sagt seine Mutter gegenüber der „Krone“. Ihr Antrag, den Buben am Unterricht einer Mittelschule teilnehmen zu lassen, sei von der Bildungsdirektion Oberösterreich abgelehnt worden.

Die Behörde zeigt sich trotz der gerichtlichen Entscheidungen nicht einlenksbereit und hat eine außerordentliche Revision eingebracht, um eine höchstgerichtliche Klärung zu erwirken. „Wir wollen, dass der Verwaltungsgerichtshof dazu eine Grundsatzentscheidung fällt“, teilt die Bildungsdirektion der „Krone“ mit.

Inhalt 3:

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KO KOSMO-Redaktion
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