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660 EURO AUF DIE HAND

18-Jähriger ohne Job – Vater MUSS ihm Unterhalt zahlen

(FOTO: iStockphoto)

Weil er seinem volljährigen Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen wollte, zog ein Vater vor Gericht. Doch er blitzte ab und muss nun weiterhin blechen.

Sein Sohn ist mittlerweile 18 Jahre alt, hat eine Lehre abgeschlossen, doch keinen Job. Der Vater des Volljährigen hat keine Lust mehr ihn zu finanzieren – müsste er eigentlich auch nicht mehr. Doch das Gericht in Wien sah die Sache anders…

Monatelang suchte der 18-Jährige nach einer Lehrstelle, fand jedoch keine. Seinem unterhaltspflichtigen Vater platzte schließlich der Kragen, er wollte nicht mehr monatlich 660 Euro blechen. Schließlich könne sein Sohn, der 2003 geboren wurde und schon Volljährig ist, ja schon selbst für sich sorgen. Um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen zog der Vater letztlich in Wien vors Gericht. Dort sah man die Verhältnisse jedoch etwas anders…

Zu normalen Zeiten wäre der Vater mit seinem Antrag sicherlich durchgekommen, da man in Österreich nach dem Ende des Pflichtschulalters nicht mehr unterhaltspflichtig für seine Kinder ist, sofern diese unwillig sind sich selbst zu versorgen, sprich: sich einfach keinen Job oder einen Ausbildungsplatz suchen wollen.

Doch im Falle des 18-Jährigen war die Situation eine andere: Aufgrund der Corona-Pandemie habe sich die Lage am Arbeitsmarkt verschärft. Unter diesen Umständen muss ein längerer Zeitraum eingeräumt werden, um eine Lehrstelle zu finden, so das Richterurteil. Der Vater blitzte bereits in der ersten Instanz mit seinem Antrag ab. Auch der Oberste Gerichtshof sah den ihn weiterhin in der Verantwortung, sprich: Der Mann muss auch künftig 660 € monatlich an seinen Sohn zahlen.

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