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Prozess

49 Syrer über Grenze gebracht: Serbe wegen Schlepperei verurteilt

(FOTO: iStock/BrianAJackson)
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In einem ungewöhnlichen Aufzug, einer Jogginghose, erschien ein 32-jähriger Serbe am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt. Der Vorwurf: Menschenschmuggel. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs, denn der Angeklagte gestand noch mehr.

Bei seiner Festnahme Ende 2023 gab der Angeklagte nicht nur zu, mehrere syrische Staatsbürger in einem Kastenwagen über die Grenze geschmuggelt zu haben. Er legte auch ein Geständnis zu einer weiteren Tat ab, von der die Polizei bis dato nichts wusste. Er hatte einen Tag zuvor 25 Personen bei Ljubljana aufgenommen und nach Deutschland gebracht.

Der Angeklagte, der in seinem Jogginganzug vor Richterin Michaela Sanin saß, ist eigentlich Diplomingenieur für Ökologie und Umweltschutz. Doch aktuell arbeitet er als Hilfskraft, hat Schulden und muss Alimente für seinen dreijährigen Sohn zahlen. Diese finanzielle Notlage, so gab er an, habe ihn dazu bewogen, die riskanten Fahrten durchzuführen. Für jede Fahrt sollte er 2.500 Euro erhalten.

Anweisungen von „Godzilla“

Die Anweisungen, wo der Kastenwagen abzuholen und wo die syrischen Staatsbürger aufzunehmen seien, erhielt er lediglich über sein Handy. Der Kontakt, der ihm diese Anweisungen gab, nannte sich „Godzilla“. Ein Treffen mit seinem Auftraggeber hat es nie gegeben.

Auf seinem Handy wurde ein Video gefunden, auf dem der Angeklagte die Personen im Wagen abzählt. Dieses Video musste er für seine Auftraggeber anfertigen, so der 32-Jährige.

Urteil soll abschrecken wirken

Richterin Sanin urteilte: „Sie haben zur Wahrheitsfindung beigetragen. Andererseits war Ihnen klar, dass das, was Sie tun, illegal ist.“ Sie betonte, dass die Organisation des Menschenschmuggels typisch sei: „Die Hintermänner bekommt man nicht, sondern diejenigen, die wegen Geldnot, Druck und finanzieller Probleme für den Transport ausgesucht werden. Sie waren der einzige, der ein Risiko hatte.“

Die Richterin verhängte eine Strafe von 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt. Sie betonte, dass das Urteil „vor allem der Generalprävention dienen“ solle. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Barbara Baum gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die dunkle Seite der Migration und die Ausnutzung der Notlage von Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind. Dabei werden nicht nur die Migranten selbst, sondern auch diejenigen, die sie transportieren, zu Opfern von skrupellosen Hintermännern.