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Steuerbonus

500 Euro extra für Arbeitnehmer– aber nicht jeder bekommt sie

500 Euro extra für Arbeitnehmer– aber nicht jeder bekommt sie
FOTO: iStock/Timur Abasov
2 Min. Lesezeit |

Ab Juli winkt vielen Beschäftigten in Österreich ein steuerfreier Bonus – doch nicht alle werden ihn bekommen.

Ab Juli haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Prämie von bis zu 500 Euro zu erhalten. Die Regelung ist bis Ende Dezember 2026 befristet und sieht eine vollständige Befreiung von der Lohnsteuer vor. Die Bundesregierung knüpft damit an eine Maßnahme an, die bereits in den Vorjahren als steuerfreie Sonderzahlung zur Verfügung stand – mit dem erklärten Ziel, Beschäftigte angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten finanziell zu entlasten.

Die gesetzliche Grundlage für die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist § 3 Abs. 1 Z 35 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), der die Steuerbefreiung von Mitarbeitergewinnbeteiligungen und damit zusammenhängenden Prämien regelt.

Wichtige Einschränkung

Allerdings gilt es eine wichtige Einschränkung zu beachten: Wer von seinem Arbeitgeber sowohl die Mitarbeiterprämie als auch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung bezieht, darf mit beiden Zahlungen zusammen die Grenze von 3.000 Euro nicht überschreiten, um vollständig in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Beträge, die über diese Obergrenze hinausgehen, unterliegen der regulären Besteuerung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie besteht nicht – die Entscheidung über eine Auszahlung liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Die Maßnahme ist damit rein freiwilliger Natur. Voraussetzung für die Auszahlung ist jedoch, dass ein Kollektivvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterprämie vorsieht – sie kann daher nur in Branchen gewährt werden, in denen solche lohngestaltenden Regelungen existieren.

Hintergrund ist die Absicht, Beschäftigte in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von anhaltend hohen Lebenshaltungskosten geprägt ist, gezielt zu unterstützen.

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KO KOSMO-Redaktion
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