Nach einem klaren Votum im Referendum folgt nun die gesetzliche Umsetzung: Slowenien legalisiert den begleiteten Suizid für schwerkranke Patienten unter strengen Auflagen.
Das slowenische Parlament hat ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet. Die Entscheidung folgt einem Referendum aus dem Vorjahr, bei dem sich 55 Prozent der Wählerschaft für diese Möglichkeit aussprachen. Bei der Abstimmung in Ljubljana, der Hauptstadt Sloweniens, votierten 50 Abgeordnete für das Gesetz, während 34 dagegen stimmten und drei Parlamentarier sich enthielten.
Die neue Regelung eröffnet schwerkranken Patienten mit ungetrübtem Urteilsvermögen die Möglichkeit zum begleiteten Suizid, sofern sämtliche Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden. Auch Patienten, denen eine Therapie keine angemessene Aussicht auf Besserung bietet, erhalten künftig Zugang zu dieser Form der Sterbehilfe. Ausgeschlossen bleiben jedoch Personen mit psychischen Erkrankungen. Die aktive Sterbehilfe – also die direkte Tötung auf Verlangen – bleibt weiterhin untersagt.
⇢ Arzt soll zahlreiche Patienten getötet haben
Das Gesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Details zur Umsetzung
Nach dem neuen Gesetz können schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene, die unerträglich leiden und bei klarem Verstand sind, einen Antrag auf assistierten Suizid stellen. Eine Besonderheit der slowenischen Regelung: Eine unabhängige Kommission, der sowohl ein Arzt als auch ein Psychiater angehören, prüft den Gesundheitszustand und die Entscheidungsfähigkeit der Antragstellenden. Die tödlichen Medikamente müssen vom Patienten selbst eingenommen werden. Für medizinisches Personal gilt eine Gewissensklausel – Ärzte und Apotheker können die Mitwirkung verweigern.
Europäische Regelungen
In verschiedenen europäischen Staaten wurde die Sterbehilfe in den vergangenen Jahren mit unterschiedlicher Reichweite legalisiert, darunter in Belgien und den Niederlanden. In Österreich ist die aktive Sterbehilfe nach wie vor verboten, während die Beihilfe zur Selbsttötung seit drei Jahren unter strengen Auflagen erlaubt ist. Grundlage dieser Regelung bildet ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020, das das vollständige Verbot als verfassungswidrig bewertete.
Das daraufhin eingeführte Sterbeverfügungsgesetz gestattet die Suizidassistenz für unheilbar erkrankte, entscheidungsfähige Erwachsene – allerdings erst nach ärztlicher Aufklärung, einer obligatorischen Wartezeit und der Erstellung einer Sterbeverfügung.
Der slowenische Ansatz weist damit deutliche Parallelen zur österreichischen Regelung auf: In beiden Ländern bleibt die aktive Sterbehilfe verboten, während der assistierte Suizid unter strengen Auflagen und mit mehrfacher Absicherung ermöglicht wird. Auch der Ausschluss von Personen mit psychischen Erkrankungen findet sich in beiden Gesetzgebungen wieder.