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AUFGEDECKT

8 hartnäckige Irrtümer zum Thema Reisepass

5. Man kann innerhalb der EU auch mit einem abgelaufenen Reisepass bis zu 5 Jahre lang verreisen
Zwischen Österreich und den folgenden Ländern besteht ein solches Abkommen. Allerdings gilt es nur, wenn das Lichtbild im Reisepass die eigene Identität noch ausreichend belegt: Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Ungarn, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien.
Vereist man aber mit dem Flugzeug kann einem die Einreise trotz des Länderabkommens verweigert werden, wenn die bestimmte Airline einen abgelaufenen Reisepass/Personalausweis als gültiges Reisedokument nicht anerkennt.

6. Bei Kindern reicht ein Kinderreisepass aus
Unabhängig davon, ob die Kinder alleine, mit Bekannten oder Verwandten verreisen: Wichtig ist, dass neben dem Kinderreisepass auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitgeführt wird.