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Flugsicherheit

Wer nach Landung zu früh aufsteht, kassiert jetzt Strafe!

Wer nach Landung zu früh aufsteht, kassiert jetzt Strafe!
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2 Min. Lesezeit |

Wer in der Türkei nach der Landung zu früh aufspringt, zahlt künftig drauf. Die Behörden greifen durch und machen das voreilige Abschnallen zum Bußgelddelikt.

In der Türkei wird das voreilige Abschnallen nach der Flugzeuglandung künftig mit Bußgeldern geahndet. Die Maßnahme zielt darauf ab, Unfälle beim Aussteigen zu verhindern, die durch herabfallendes Gepäck oder plötzliche Bewegungen des Flugzeugs entstehen können. „Die Sicherheit der Passagiere steht an erster Stelle“, betonte ein Sprecher der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (SHGM).

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Rechtliche Grundlage

Grundlage für diese Regelung ist die am 2. Mai in Kraft getretene Verordnung UOD-2025/01 der SHGM. Sie gibt dem Flugpersonal die Befugnis, Reisende, die sich nicht an die Vorschriften halten, an die Luftfahrtbehörde zu melden. Diese kann anschließend Verwaltungsstrafen verhängen, wobei nach türkischen Medienberichten eine Geldstrafe von rund 60 Euro geplant ist. Eine offizielle Bestätigung dieser Summe steht allerdings noch aus.

Turkish Airlines setzt die neue Regelung bereits um. Das Kabinenpersonal weist die Fluggäste mittels standardisierter Durchsagen auf mögliche Konsequenzen hin. Dabei werden nicht nur das vorzeitige Aufstehen und das zu frühe Öffnen der Gepäckfächer thematisiert, sondern auch das Verbot von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Vapes.

Passagiere, die sich trotz eingeschaltetem Anschnallzeichen von ihren Sitzen erheben, müssen laut der neuen Verordnung der Luftfahrtbehörde mit einer Anzeige rechnen.

Internationale Vergleiche

Die Türkei ist nicht das erste Land, das streng gegen solche Sicherheitsverstöße vorgeht. In den USA können Fluggäste mit bis zu 250 US-Dollar zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Anschnallpflicht missachten. Die Regelung in EU-Ländern wie Deutschland und Österreich ist hingegen weniger strikt – hier bleibt es meist bei einer Verwarnung oder einem Eintrag ins Passagierprotokoll, ohne dass direkt Geldstrafen fällig werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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