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Justizurteil

Nach zweitem Urteil: Benkos Anwalt kämpft gegen U-Haft – Ehefrau freigesprochen

Nach zweitem Urteil: Benkos Anwalt kämpft gegen U-Haft – Ehefrau freigesprochen
(FOTO: EPA / Anna Szilagyi)
1 Min. Lesezeit |

Luxusuhren, Bargeld und Schmuck in einem Tresor bei Verwandten – für René Benko hat diese Aktion nun ein juristisches Nachspiel mit bedingter Haftstrafe.

René Benko erhielt am Mittwoch in Innsbruck eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten wegen betrügerischer Krida. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seine Verteidigungslinie hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, wie aus Berichten der „Krone“ hervorgeht. Der Rechtsvertreter des Unternehmers, Norbert Wess, beabsichtigt zudem, einen Antrag auf Enthaftung seines Mandanten zu stellen.

Der 48-jährige Benko verbleibt vorerst in Untersuchungshaft, nachdem gegen ihn bereits Ende Oktober in einem separaten Verfahren eine nicht rechtskräftige unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt wurde. Auch gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt.

Tresor-Verfahren

Im aktuellen Verfahren, das sich um einen bei Familienangehörigen deponierten Tresor mit Luxusuhren, Bargeld und Schmuck dreht, wurde Benkos Ehefrau Nathalie vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen.

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Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch erklärte Verteidiger Wess, er wolle die Untersuchungshaft seines Mandanten „zeitnah prüfen lassen“.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bislang mit dem Argument der Tatbegehungsgefahr begründet.

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KO KOSMO-Redaktion
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