Englisch wird in Österreichs Volksschulen zum benoteten Pflichtfach. Die Umstellung erfolgt schrittweise, während der Fokus auf Sprechfreude und altersgerechtem Lernen bleibt.
In den kommenden zwei Jahren wird die lebende Fremdsprache – vorwiegend Englisch – in österreichischen Volksschulen vom Status einer verbindlichen Übung zum Pflichtfach mit Benotung aufgewertet. Bereits im aktuellen Semesterzeugnis erhalten Drittklässler eine Ziffernnote in Englisch, während die vierten Klassen im nächsten Schuljahr folgen werden. Trotz der Einführung von Noten bleibt die Freude am Spracherwerb zentrales pädagogisches Anliegen.
Für den Übertritt in die AHS spielt die Englisch-Note keine entscheidende Rolle. Der neue Lehrplan zielt darauf ab, dass Kinder altersgerechte Sprachkompetenz entwickeln, Sprechfreude entfalten und sich an den Unterricht herantrauen. Durch landeskundliche Elemente – wie den Vergleich von Traditionen und Alltagskultur in englischsprachigen Ländern mit der eigenen Lebenswelt – soll eine positive Haltung zur sprachlichen Vielfalt gefördert werden.
Anders als früher, wo zunächst Hörverstehen und mündliche Kommunikation im Vordergrund standen, werden Lesen und Schreiben nun von Beginn an integriert. Während in den ersten beiden Volksschuljahren bei der Fremdsprache weiterhin nur der Vermerk „teilgenommen“ im Zeugnis erscheint, sollen Lehrkräfte laut einem Leitfaden des Österreichischen Sprachenkompetenzzentrums die Entwicklung der Kinder bereits ab Schulbeginn systematisch beobachten und einschätzen.
Altersgerechte Beurteilung
Für die dritten und vierten Klassen sieht der neue Lehrplan eine altersangepasste Leistungsbeurteilung vor. Dabei sollen weder formale Korrektheit noch Aussprache die Benotung beeinflussen. Vielmehr geht es darum, die Schülerinnen und Schüler zum aktiven Sprachgebrauch zu ermutigen – auch wenn dabei Fehler auftreten.
Bei der Leistungsbeurteilung steht die Mitarbeit im Unterricht an erster Stelle. Ergänzend kommen „sinnvolle Leistungsaufgaben in wertschätzender und angstfreier Atmosphäre“ hinzu. Das Ministerium empfiehlt beispielsweise den Einsatz von Portfolios zur Dokumentation individueller Lernfortschritte.
Auch kurze schriftliche Überprüfungen (maximal zwei pro Semester mit je 15 Minuten Dauer) oder kurze mündliche Übungen wie Minidialoge von höchstens zehn Minuten sind zulässig. Schularbeiten, Grammatiktests oder formelle mündliche Prüfungen sind im Englischunterricht nicht vorgesehen.
AHS-Aufnahme
Für die Aufnahme in die erste Klasse einer AHS ist die Fremdsprachennote nicht ausschlaggebend. Formal genügt eine positive Beurteilung in Englisch, sofern in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik mindestens ein „Gut“ erreicht wird.
Allerdings kann es an begehrten Gymnasien selbst mit einem reinen „Einser“-Zeugnis der vierten Klasse Volksschule bereits jetzt schwierig sein, einen Platz zu bekommen.