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Spritpreisbremse

Spritpreisbremse startet mit heute – doch Autofahrer müssen aufpassen

Spritpreisbremse startet mit heute – doch Autofahrer müssen aufpassen
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ab Donnerstag gilt sie – doch wer wirklich spart, hängt davon ab, wo und wann man tankt.

Ab Donnerstag tritt sie in Kraft – die Spritpreisbremse der Bundesregierung, die Diesel und Benzin um jeweils 10 Cent pro Liter günstiger machen soll. Nach mehrstündigen Verhandlungen verständigten sich ÖVP, SPÖ und Neos am Dienstag auf die letzten offenen Punkte. Ob und in welchem Ausmaß Autofahrer tatsächlich entlastet werden, wird sich ab Donnerstag zeigen, wenn die Tankstellen um 12 Uhr ihre Preise anpassen dürfen.

Am Mittwoch kostete ein Liter Super 1,84 Euro, Diesel lag bei 2,11 Euro. Seit Anfang März sind die Preise für Diesel um rund 70 Cent, für Benzin um rund 40 Cent pro Liter gestiegen. Eines vorweg: Die Spritpreisbremse ist keine dauerhafte Preissenkung – sie kann die Preise bestenfalls abbremsen.

Zwei Komponenten

Das Paket setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen wird die Mineralölsteuer um 5 Cent pro Liter reduziert, finanziert durch Mehreinnahmen, die dem Staat bei hohen Treibstoffpreisen über die Umsatzsteuer zufließen. Weitere 5 Cent sollen durch eine Beschränkung der Gewinnmargen erzielt werden – damit will die Regierung verhindern, dass entlang der Wertschöpfungskette übermäßige Krisengewinne entstehen.

Für den Teil der Maßnahme, der die Gewinnmargen von Tankstellen und Raffinerien deckelt, war im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – und diese lieferten ausgerechnet die Grünen, die nicht gerade als klassische Autofahrer-Partei gelten. Parteichefin Leonore Gewessler äußerte dennoch Zweifel an der tatsächlichen Wirkung des Preiseingriffs.

Wichtig zu wissen: Die Spritpreisbremse gilt vorerst nur für Markentankstellen, nicht jedoch für kleinere, freie Tankstellen, die ihren bestehenden Lagerbestand zunächst noch abverkaufen dürfen. Grundsätzlich ausgenommen von der Regelung sind Autobahntankstellen sowie Betreiber mit weniger als 30 Standorten. Zudem hat die Regierung tägliche Preiserhöhungen untersagt – erlaubt sind diese künftig nur noch dreimal wöchentlich, jeweils montags, mittwochs und freitags um 12 Uhr.

Kontrolle & Strafen

Die Überwachung der Regelung obliegt der E-Control, die dabei in zwei Stufen vorgeht. Produzenten und Steuerlager sind verpflichtet, der Behörde ihre Kalkulationsgrundlagen sowie geplante Durchschnittsverkaufspreise zu melden. Tankstellen wiederum müssen ihre aktuellen Treibstoffpreise im Rahmen des Preistransparenzgesetzes für den Spritpreisrechner der E-Control bereitstellen.

Wer wiederholt auffällig wird, muss mit einer eingehenden Prüfung und im schlimmsten Fall mit Strafen rechnen. Das Verlangen überhöhter Preise gilt als Verwaltungsübertretung und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet. Bei einer erstmaligen Übertretung beträgt die Höchststrafe 7.265 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 14.535 Euro.

Scharfe Kritik kommt von Jürgen Roth, dem Obmann des Energiehandels auf Landes- und Bundesebene. Er beanstandet erstens, dass die endgültige Verordnung des Wirtschaftsministeriums erst fünf Stunden vor ihrem Inkrafttreten vorlag – ein Umstand, den er als inakzeptabel bezeichnet. Darüber hinaus sieht Roth Wettbewerbsverzerrungen und warnt vor möglichen Risiken für die Versorgungssicherheit.

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KO KOSMO-Redaktion
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