Meta wollte sich den strengen EU-Digitalregeln entziehen – doch das Gericht in Luxemburg macht dem Konzern einen Strich durch die Rechnung.
Das EU-Gericht in Luxemburg hat heute bestätigt, dass der Meta-Konzern seinen Messenger-Dienst künftig den verschärften Anforderungen des Gesetzes für digitale Märkte unterwerfen muss. Die Aufnahme des Kommunikationsdienstes auf die entsprechende Liste der EU bleibt damit rechtskräftig. Meta hatte die ursprüngliche Entscheidung der Kommission zwar teilweise akzeptiert, gegen die Listung von Messenger sowie des Dienstes Marketplace jedoch rechtlich vorgegangen.
Metas Gatekeeper-Status
Bereits im Jahr 2023 hatte die EU-Kommission in Brüssel Meta als sogenannten Gatekeeper (Unternehmen mit besonders großer Marktmacht) eingestuft. Aus dieser Einstufung ergeben sich für den Konzern konkrete Verpflichtungen: Bestimmte Dienste, die Geschäftskunden als zentraler Kanal zu Endnutzern dienen, müssen fortan strengeren Wettbewerbsregeln entsprechen.
Mit seiner Klage gegen die Listung des Dienstes Marketplace war Meta hingegen erfolgreich. Dieser Punkt ist allerdings von eingeschränkter praktischer Relevanz, da Marketplace bereits seit dem vergangenen Jahr nicht mehr auf der betreffenden Liste geführt wird.