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Ascheverstreuung

Frau soll Asche vom Boot ins Wasser geschüttet haben – Video sorgt für Ärger

Frau soll Asche vom Boot ins Wasser geschüttet haben – Video sorgt für Ärger
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Video aus Venedig geht viral – und bringt eine Frau möglicherweise in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten.

Ein Vorfall auf einem Vaporetto in Venedig sorgt derzeit für Diskussionen – sowohl in den sozialen Medien als auch bei den zuständigen Behörden. Wie auf einem Video zu sehen ist, das Mitreisende aufgenommen und anschließend in den sozialen Netzwerken verbreitet haben, öffnete eine Frau während der Überfahrt zwischen dem Markusplatz und der Insel San Giorgio Maggiore einen Beutel und schüttete dessen Inhalt über der Reling ins Wasser. Umstehende Passagiere gingen davon aus, dass es sich dabei um Asche eines Verstorbenen handelte.

Noch bevor die Aufnahme endet, ist die empörte Frage eines venezianischen Fahrgastes zu hören: „Bist du fertig?“ Eine offizielle Bestätigung, dass die Frau Asche verstreut hat, liegt bisher jedoch nicht vor.

Klare Regelungen

Besonders unter der einheimischen Bevölkerung Venedigs rief der Vorfall scharfe Kritik hervor. In den sozialen Netzwerken richtete sich der Unmut nicht nur gegen die Wahl des Ortes, sondern vor allem gegen die offensichtliche Missachtung geltender Regelungen. In der Region Venetien ist das Verstreuen von Asche gesetzlich klar geregelt und auf bestimmte Orte beschränkt.

Erlaubt ist es etwa in eigens ausgewiesenen Gedenkgärten auf den Friedhöfen von San Michele, Mestre und Marghera sowie auf Privatgrundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften – jeweils mit Zustimmung des Eigentümers. In Naturgebieten ist eine solche Zeremonie nur an wenigen festgelegten Stellen möglich, darunter im Adriatischen Meer mit einem Mindestabstand von 700 Metern zur Küste oder in einem ausgewiesenen Bereich der nördlichen Lagune hinter dem Friedhof San Michele.

Ermittlungen eingeleitet

Grundvoraussetzung für eine Ascheverstreuung ist eine behördliche Genehmigung, die auf dem dokumentierten Willen des Verstorbenen beruht. Darüber hinaus muss die Durchführung im Nachgang den zuständigen Stellen gemeldet werden. Das Markusbecken zählt ausdrücklich nicht zu den genehmigten Orten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die betreffende Frau tatsächlich Asche ins Wasser entleert hat, drohen ihr empfindliche Geldstrafen. Die Behörden haben inzwischen Ermittlungen eingeleitet.

Parallel dazu wird in den sozialen Netzwerken über die Identität der Frau spekuliert.

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KO KOSMO-Redaktion
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