Ein Aktivist, eine Ministerin und Worte, die vor Gericht landeten – das Urteil überrascht und setzt ein klares Signal.
Am Dienstag wurde das Wiener Landesgericht zum Schauplatz eines rechtlichen Kräftemessens zwischen Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) und dem Gaza-Aktivisten Rafael Eisler. Meinl-Reisinger hatte Anzeige erstattet, nachdem Eisler sie im Netz scharf attackiert hatte: Er bezeichnete sie wegen ihrer Haltung im Nahost-Konflikt als „Schandfleck, Unmensch“ und formte ihren Namen zu „Beate Völkermord-Reiniger“ um.
Das Verfahren endete mit einem rechtskräftigen Freispruch für den Aktivisten. Das Gericht befand, Eisler habe mit seinen Äußerungen auf die Weigerung der Ministerin reagiert, sich für Sanktionen gegen Israel auszusprechen. Auch die spöttische Abwandlung ihres Namens sei durch die Europäische Menschenrechtskonvention gedeckt – von einer „bloßen Beschimpfung“ könne keine Rede sein.
Klare Grenzen
Der Richter wertete die Aussagen als Bewertung des politischen Handelns der Ministerin. Zur Begründung des Freispruchs hielt das Gericht fest, dass die Grenzen zulässiger Kritik gegenüber Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern deutlich weiter gesteckt seien als gegenüber Privatpersonen. Meinl-Reisinger muss sich die Bezeichnungen „Schandfleck“ und „Unmensch“ damit gefallen lassen.
Verhetzungsvorwurf
Neben dem Beleidigungsvorwurf stand in der Verhandlung auch eine Fotomontage Eislers zur Debatte. Darin hatte er die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen in Verbindung gebracht, weshalb die Staatsanwaltschaft Verhetzung anklagte. In diesem Punkt übernahm der Aktivist nach Rücksprache mit seiner Anwältin Astrid Wagner die Verantwortung.
Er räumte ein, die Darstellung sei „überspitzt“ gewesen, und betonte, es sei nie seine Absicht gewesen, „Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen“. Einer Verurteilung entging er damit auch in diesem Anklagepunkt. Im Rahmen der diversionellen Einigung wurde Eisler verpflichtet, sich in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden kommen zu lassen, das Programm „Dialog statt Hass“ beim Verein Neustart zu absolvieren sowie die Verfahrenskosten von 250 Euro zu tragen.