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Gebührenrückerstattung

Tausende Euro Rückzahlung möglich – So holen sich Kreditnehmer ihr Geld zurück

Tausende Euro Rückzahlung möglich – So holen sich Kreditnehmer ihr Geld zurück
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Jahrelang wurden Kreditgebühren verrechnet – jetzt können Betroffene Geld zurückfordern. Doch der einfache Weg ist nicht immer der lukrativste.

Kundinnen und Kunden der Erste Bank sowie zahlreicher Sparkassen haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, zu Unrecht verrechnete Kreditgebühren zurückzufordern. Möglich wird dies durch eine Vereinbarung, die zwischen der Arbeiterkammer und der Erste Bank getroffen wurde. Im Fokus stehen Konsum- und Wohnkredite, bei denen Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt worden waren.

Konkret erfasst die Regelung Konsumkredite, Wohnkredite, Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten sowie Darlehen der s Bausparkasse, sofern beim Vertragsabschluss entsprechende Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren angefallen sind. Anspruchsberechtigt sind Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, deren Verträge in den vergangenen drei Jahrzehnten abgeschlossen wurden – unabhängig davon, ob der Kredit noch offen ist oder bereits vollständig getilgt wurde.

Wer seinen Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückgezahlt hat, muss einen entsprechenden Nachweis erbringen, etwa den Kreditvertrag. Ist dieser nicht mehr auffindbar, kann kostenlos eine Kopie bei der Bank angefordert werden. Erstattet werden je nach Vertrag die Kreditbearbeitungsgebühr sowie damit verbundene Entgelte – etwa für die Krediteröffnung, Sicherheitsprüfungen, Liegenschaftsbewertungen oder Grundbuchsunterlagen.

Rückzahlung & Fristen

Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die verrechnete Bearbeitungsgebühr mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme betragen hat. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der bezahlten Gebühr zurückerstattet. Für Wohnkredite liegt die Rückzahlung – abhängig von der ursprünglich verrechneten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent.

Wurde der Kreditvertrag über einen Vermittler abgeschlossen, sind je nach Einzelfall Rückzahlungen zwischen 225 und 750 Euro vorgesehen. Anträge können ab dem 10. August 2026 über ein Onlineformular bei der jeweiligen Bank gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Juli 2027.

Neben der Erste Bank nehmen 29 weitere Sparkassen sowie die s Bausparkasse an der Vereinbarung teil. Welche Institute konkret beteiligt sind, ist auf der Website der Arbeiterkammer einsehbar. Kosten für grundbuchsfähige Löschungsquittungen sind von der automatischen Erstattung nicht umfasst und müssen gesondert beantragt werden.

Kritik am Vergleich

Fachleute mahnen allerdings zur Vorsicht: Wer den Vergleich annimmt, könnte unter Umständen auf einen Teil seiner berechtigten Ansprüche verzichten. Rechtliche Grundlage für die Rückforderungen ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025), der Kreditbearbeitungsgebühren, die als prozentuale Pauschalbeträge der Kreditsumme ausgestaltet sind, als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt hat.

Kritik an der Vergleichslösung kommt unter anderem von der Rechtsdienstleistungsplattform Jufina. Deren Vorstand Stefan Schleicher weist darauf hin, dass in bisherigen Verfahren vielfach Rückzahlungen von 85 bis 90 Prozent der gesamten Bearbeitungsgebühren erreicht worden seien.

Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer sollten ihre Verträge daher vor einer Antragstellung prüfen lassen, da in Einzelfällen möglicherweise höhere Rückforderungen durchgesetzt werden könnten als im Rahmen der Vergleichslösung. Expertinnen und Experten zufolge sind in einigen Fällen deutlich höhere Rückzahlungen erzielt worden, wenn Betroffene selbständig aktiv geworden sind – etwa über Plattformen wie Jufina oder andere Anbieter in Österreich.

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko, unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage des OGH-Entscheids und bestehender Rechtsansprüche zurückzufordern. In Einzelfällen mussten so auch niedrige bis mittlere fünfstellige Beträge zurückerstattet werden.

Finanz.at hat über einen Fall mit bis zu 16.000 Euro Gebührenrückerstattung berichtet.

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KO KOSMO-Redaktion
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