Ein falscher Name, ein freier Mann – und ein Polizist, der nun teuer für seinen Fehler bezahlt.
Ein Polizist aus Oberösterreich wurde zur Rechenschaft gezogen, nachdem er im Polizeianhaltezentrum Linz einen Häftling fälschlicherweise auf freien Fuß gesetzt hatte. Der Grund dafür war eine Namensverwechslung.
Der folgenschwere Vorfall wurde im September 2025 öffentlich bekannt: Der Beamte hatte bei der Entlassung lediglich Vor- und Nachname geprüft, die bei zwei Inhaftierten identisch waren. Das unterschiedliche Geburtsdatum wurde jedoch nicht abgeglichen – dadurch wurde schlussendlich die falsche Person entlassen. Der Fehler hatte ein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten zur Folge.
Weitere Pflichtverletzungen
Im Zuge des Verfahrens kamen weitere Pflichtverletzungen ans Licht. Der Beamte hatte zweimal ohne dienstliche Notwendigkeit Kennzeichenabfragen im Behördensystem vorgenommen. Die Abfragen erfolgten unter anderem für seine Freundin, um nach einem Verkehrsunfall Versicherungsdaten zu erfahren.
Vor der Disziplinarkommission zeigte sich der Polizist geständig und erklärte, dass ihm die Verwechslung noch immer leidtue und er sich weiterhin Vorwürfe mache. Die Reue bewahrte ihn jedoch nicht vor den Konsequenzen. Die Kommission verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro sowie Verfahrenskosten von 500 Euro. Über das Urteil berichtete der ORF Oberösterreich.