Stundenlange Wartezeiten, fehlende Acts, mangelhafte Infrastruktur – das Beatpatrol-Chaos hat rechtliche Folgen für den Veranstalter.
Auf der Galopprennbahn Wien-Freudenau verlief der Freitagabend des Beatpatrol Festivals alles andere als reibungslos. Besucher warteten bis zu sieben Stunden vor den Einlasstoren, zahlreiche angekündigte Künstler blieben der Bühne fern, und sowohl ausreichende Sanitäranlagen als auch ordnungsgemäße Fluchtwege fehlten. Von den Behörden wurden rund 8.000 Besucher erwartet.
Rechtliche Ansprüche
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat klargestellt, dass den betroffenen Festivalbesuchern rechtliche Ansprüche zustehen. Petra Leupold, die Leiterin der Rechtsabteilung beim VKI, erläutert, dass mit dem Kauf eines Tickets auch ein Anspruch auf das beworbene Programm verbunden ist. „Wenn angekündigte Acts fehlen, nicht auftreten, wenn ein Festivaltag ausfällt oder das Festival gravierend verspätet startet, dann stehen Betroffenen unabhängig von einem Verschulden des Veranstalters Gewährleistungsrechte zu.“
Dies schließt laut Leupold eine anteilige Preisminderung ebenso ein wie – je nach Ausmaß der Mängel – die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. „Jedenfalls das Recht auf eine anteilige Preisminderung, je nachdem, wie groß der Anteil der fehlenden Acts am Gesamtprogramm war.“ Der reguläre Festival-Ticketpreis lag bei rund 90 bis 100 Euro pro Tag.
Nächste Schritte
Der Veranstalter hatte sich bis Montagabend nicht öffentlich zu den Vorfällen geäußert und prüft derzeit, ob Rückzahlungen vorgenommen werden. Dass Besucher für den Folgetag freien Eintritt erhielten, hebt bestehende Ansprüche rechtlich nicht auf.
Sofern dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann – etwa aufgrund mangelhafter Planung und Organisation – kommen darüber hinaus Schadenersatzforderungen in Betracht, zum Beispiel für angefallene Hotel- oder Reisekosten. Petra Leupold empfiehlt Betroffenen, zunächst Beweise zu sichern und ihre Ansprüche direkt beim Veranstalter schriftlich einzufordern, verbunden mit einer klaren Fristsetzung.
Bleibt eine Einigung aus, stehen der VKI sowie die Arbeiterkammer als weitere Anlaufstellen zur Verfügung.