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Sozialreform

Neue Sozialhilfe: Bis zu 300 Euro pro Kind und weitere Änderungen geplant

Neue Sozialhilfe: Bis zu 300 Euro pro Kind und weitere Änderungen geplant
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreichs Sozialhilfe soll vereinheitlicht werden – mit neuen Fixsätzen, mehr Geld für Kinder und einer Teilhabekarte ab 2027.

Die österreichische Bundesregierung steht vor einer grundlegenden Neugestaltung ihres Sozialhilfesystems. Sozialministerin Korinna Schumann hat einen Reformvorschlag eingebracht, der auf mehr Einheitlichkeit und soziale Treffsicherheit abzielt. Kernelemente des Plans sind die Einführung von Fixsätzen für erwachsene Bezieherinnen und Bezieher, die sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientieren, sowie eine deutliche Anhebung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf künftig 1.000 Euro.

Darüber hinaus sieht das Konzept zusätzliche Leistungen im Bereich Integration und Arbeit vor. Pro Kind sollen 300 Euro pro Jahr bereitgestellt werden, die für Ausgaben im Bereich Schule, Sport, Freizeit, Lernförderung sowie Hygieneartikel bzw. Ferienaktivitäten in Vereinen verwendet werden können.

Ende des Fleckerlteppichs

Seit 2019 existiert zwar ein bundesweites Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch bei den Bundesländern – mit der Folge erheblicher Leistungsunterschiede je nach Wohnort. Genau diesen als „Fleckerlteppich“ kritisierten Zustand will die Reform entschärfen, indem einheitlichere Vorgaben bei Erwachsenensätzen, Schonvermögen und der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit festgeschrieben werden. Einen vollständigen Zentralisierungsschritt stellt das Vorhaben allerdings nicht dar: Bei Leistungen für Kinder und im Wohnbereich behalten die Länder weiterhin ihren Gestaltungsspielraum.

Neue Integrationsbeihilfe

Ein weiterer zentraler Baustein der geplanten Reform ist die Einführung einer Integrationsbeihilfe, kurz IBH, die sich an arbeitsfähige Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher richtet und eine engere Anbindung an das Arbeitsmarktservice (AMS) vorsieht. Über diesen Weg sollen Integrations-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen gezielter gefördert werden können. Ausgenommen von diesen Verpflichtungen sind Personen, die aufgrund von Behinderungen oder Betreuungspflichten nicht erwerbsfähig sind.

Innerhalb der Bundesregierung sind die Pläne noch nicht abgestimmt, eine endgültige Entscheidung steht damit noch aus.

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KO KOSMO-Redaktion
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