Österreichs Sozialhilfe soll neu geregelt werden – mit einheitlicheren Leistungen und neuen Pflichten. Doch der Widerstand gegen den Reformplan ist bereits groß.
Österreich steht vor einer grundlegenden Neugestaltung der Sozialhilfe. Sozialministerin Korinna Schumann hat Anfang September 2026 einen Entwurf für eine Reform des seit 2019 geltenden Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vorgelegt. Dieser liegt inzwischen bei den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS sowie bei den Bundesländern zur Abstimmung. Vorgesehen sind österreichweit einheitlichere Leistungen und Regeln, strengere Vorgaben für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger sowie eine stärkere Unterstützung von Kindern und Familien.
Beschlossen ist die Reform allerdings noch nicht. Die konkrete Ausgestaltung muss innerhalb der Koalition und mit den Ländern abgestimmt werden. Die Bundesregierung strebt weiterhin eine Umsetzung im Jahr 2027 an.
Was sich bei der Sozialhilfe ändern soll
Seit 2019 gibt es mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bundesweite Vorgaben für die Sozialhilfe. Die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Leistungen unterscheiden sich jedoch weiterhin zwischen den Bundesländern. Genau hier setzt Schumanns Reform an: Leistungen und Regeln sollen österreichweit stärker vereinheitlicht und rechtssicher gestaltet werden.
Der Entwurf sieht unter anderem einheitlichere Regelungen für Erwachsene und Kinder, beim Schonvermögen, bei Zusatzbedarfen und bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vor. Gleichzeitig soll stärker zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden werden.
Für das Jahr 2026 beträgt die gesetzliche Höchstleistung der Sozialhilfe für Alleinlebende und Alleinerziehende derzeit rund 1.230 Euro monatlich, für Paare rund 1.722 Euro. Die konkreten Leistungen können sich je nach Bundesland und individueller Situation unterscheiden. Der Ausgleichszulagenrichtsatz, an dem sich die geplanten Fixsätze orientieren sollen, liegt 2026 bei 1.308,39 Euro für Alleinstehende und 2.064,12 Euro für Ehepaare beziehungsweise eingetragene Partnerschaften im gemeinsamen Haushalt.
Schumann begründet die geplanten Änderungen vor allem mit einer stärkeren Verbindung von sozialer Absicherung und Arbeitsmarktintegration. Ihre zentrale Botschaft lautet: „Wer arbeiten kann, soll durch Arbeit aus der Armut herauskommen können.“
Neue Integrationsbeihilfe für arbeitsfähige Empfänger
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die geplante Integrationsbeihilfe. Die volle Leistung soll schrittweise über zwei Integrationszuschläge erreicht werden. Beim ersten Zuschlag steht die gesellschaftliche Integration im Mittelpunkt, etwa durch einen Pflichtschulabschluss beziehungsweise entsprechende Integrationsmaßnahmen. Der zweite Zuschlag soll an die Erwerbsintegration geknüpft sein – etwa an eine Beschäftigung oder die Teilnahme an einer Maßnahme des Arbeitsmarktservice.
Damit sollen arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger stärker dazu verpflichtet werden, Integrations- und Arbeitsangebote wahrzunehmen. Bei Verletzungen dieser Pflichten sind Leistungskürzungen beziehungsweise Sanktionen vorgesehen. Gleichzeitig sollen Kinder, Menschen mit Behinderungen und Personen, die nicht arbeitsfähig sind oder vom Einsatz ihrer Arbeitskraft ausgenommen sind, weiterhin abgesichert bleiben.
Mehr Sachleistungen für Kinder und Familien
Auch bei den Leistungen für Kinder sind Änderungen vorgesehen. Der Entwurf sieht wieder bundesweit einheitlichere Mindestsätze für Kinder vor. Ein Teil der Leistung soll dabei nicht als Bargeld, sondern als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden.
Daneben ist eine sogenannte Teilhabekarte für Kinder aus einkommensschwachen Familien vorgesehen, die knapp über der Sozialhilfegrenze liegen. Damit sollen unter anderem Ausgaben für Schule, Sport, Freizeit und Lernförderung unterstützt werden. Für die Teilhabekarte sind ab 2027 rund 60 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Gleichzeitig soll der Kindermehrbetrag von bisher 700 auf 1.000 Euro angehoben werden.
Die Reform soll damit nicht nur Sozialhilfeempfänger unterstützen, sondern auch Familien erreichen, die trotz Erwerbstätigkeit nur über ein geringes Einkommen verfügen. Schumann spricht in diesem Zusammenhang von einem Zukunftssicherungspaket für Kinder und Familien.
Streit um einheitliche Sozialhilfe
Der Reformplan stößt insbesondere bei der FPÖ auf Widerstand. Kritik kommt unter anderem aus Niederösterreich und Wien. Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Martin Antauer warnt davor, dass eine bundesweit einheitliche Regelung zu höheren Leistungen führen könnte. Er erklärte, Niederösterreich werde keine Lösung akzeptieren, die über die im Land geltenden Leistungen hinausgehe.
Auch Wiens FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss kritisiert den Entwurf. Aus seiner Sicht gehe die geplante Vereinheitlichung nicht weit genug und lasse den Ländern weiterhin zu viel Spielraum. Aus der Wiener ÖVP kommt ebenfalls die Forderung nach klaren und strengeren bundesweiten Regeln.
Demgegenüber begrüßt etwa die Caritas grundsätzlich das Ziel einer bundesweit einheitlichen Sozialhilfe und fordert, bei der Reform insbesondere die Situation von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen.
Was die Reform für die BKS-Diaspora bedeuten könnte
Wie sich die geplanten Änderungen in der Praxis auswirken, ist noch offen. Für Menschen aus der BKS-Diaspora in Österreich könnten die neuen Regelungen insbesondere dann relevant werden, wenn sie Sozialhilfe beziehen oder künftig von neuen Integrations- und Arbeitsmarktauflagen betroffen sind. Auch Familien könnten durch die geplanten Änderungen bei Kinderleistungen, Sachleistungen und der Teilhabekarte betroffen sein.
Dabei richtet sich der Anspruch auf Sozialhilfe nicht nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Diaspora, sondern nach den gesetzlichen Voraussetzungen – unter anderem nach Aufenthaltsstatus, Einkommen, familiärer Situation und Arbeitsfähigkeit.
Derzeit handelt es sich weiterhin um einen politischen Entwurf. Die Koalitionspartner ÖVP, SPÖ und NEOS sowie die Bundesländer müssen sich noch auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Die Reform soll nach bisherigem Regierungsplan 2027 umgesetzt werden, die endgültigen Leistungen und Pflichten stehen jedoch noch nicht fest.